Antrag isolierte Befreiung, Errichung eines Stellplatzes auf FlNr. 272/5, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 12.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 39. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 12.06.2024 ö beschließend 2.5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller plant die Verschiebung seines Stellplatzes auf die gegenüberliegende Hausseite und die Verschiebung seines Carports. Das Vorhaben betrifft das Grundstück mit der Flurnummer 272/122 Gemarkung Heilsbronn.
Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgendes bemerkt:
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. B 8-1  „vorhabenbezogene 1. Bebauungsplanänderung östlich der Herbststraße/nördlich Heuweg“. Der Bebauungsplan legt fest, das Carports nur and en festgelegten Flächen und Stellplätze ausschließlich im Baufenster zulässig sind. Von beidem will der Antragssteller abweichen.
Im Genehmigungsprozess im Bereich des Bauvorhabens wurden keinerlei Ausnahmen vom Bebauungsplan zugelassen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung dieser Linie treu zu bleiben und der isolierten Befreiung nicht zuzustimmen.

Beschluss

Der Antrag auf isolierte Befreiung bezüglich der Verlegung von Stellplatz und Carport auf dem Grundstück mit der Flurnummer 272/122 Gemarkung Heilsbronn wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.07.2024 12:38 Uhr