Tektur; Errichtung einer Doppelhaushälfte - Haus 2, auf FlNr. 523/22 und 523/24 (TF), Gemarkung Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung: 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | beschließend | 2.2 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebietes und ist daher nach § 34 BauGB (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Wohnbaufläche aus.
Über den ursprünglichen Bauantrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.08.2020 beraten und das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage erteilt, dass die für die Erschließung notwendigen Dienstbarkeiten für das Baugrundstück nachgewiesen werden.
Die eingereichte Tektur sieht Änderungen an der Doppelhaushälfte 2 (DHH2) auf dem rückwärtigen Grundstück vor. Dieses soll von 7,98 m auf 9,99 m verbreitert werden.
Die gemäß städtischer Satzung erforderlichen zwei Stellplätze werden in den eingereichten Planunterlagen nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich.
Das Landratsamt Ansbach wird über die noch einzutragenden Grunddienstbarkeiten informiert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0