Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Baugebiet Moosbach"; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 18.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 18.09.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Windsbach hat in ihrer Sitzung am 20.03.2024 zur Schaffung von neuem Wohnraum die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 1 „Baugebiet Moosbach“ beschlossen. 

Das Gebiet liegt im Ortsteil Moosbach auf den Flurstücken 6, 6/1 (Teilfläche), 262 und 262/1, Gemarkung Moosbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 3.037,8 m².

Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes  Nr. 1 „Baugebiet Moosbach“ der Stadt Windsbach besteht Einverständnis.
Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 11:13 Uhr