Stadt Windsbach; Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Baugebiet Moosbach"; Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 41. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 18.09.2024 | ö | beschließend | 3.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Gebiet liegt im Ortsteil Moosbach auf den Flurstücken 6, 6/1 (Teilfläche), 262 und 262/1, Gemarkung Moosbach. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 3.037,8 m².
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadt Heilsbronn wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.
Beschluss
Einwendungen werden nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0