Bauantrag; Erweiterung eines Gewerbebaus für Büronutzung auf FlNr. 350, Gemarkung Weiterndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 2.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragssteller hat einen Bauantrag bzgl. der Erweiterung eines Gewerbebaus für Büronutzung auf Fl.Nr. 350 Gemarkung Weiterndorf gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B15-3 und entspricht der Gebietsart „eingeschränktes Industriegebiet“ nach der BauNVO. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Art der baulichen Nutzung wird nach § 9 BauNVO eingehalten. Ebenso verhält es sich bei dem Maß der baulichen Nutzung. Die festgesetzten Baugrenzen werden eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten. 
Des Weitern befindet sich das Vorhaben in der Nähe einer Staatsstraße und der Bahnlinie
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. 
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.

Die erforderlichen Stellplätze wurden nicht nachgewiesen, jedoch wurde hier bereits eine Anpassung seitens des Bauamts und durch das Landratsamt Ansbach angestoßen.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag bzgl. der Erweiterung eines Gewerbebaus für Büronutzung auf Fl.Nr. 350 Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 09:03 Uhr