Bauantrag; Erweiterung eines Gewerbebaus für Büronutzung auf FlNr. 350, Gemarkung Weiterndorf
Daten angezeigt aus Sitzung: 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 15.01.2025 | ö | beschließend | 2.4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B15-3 und entspricht der Gebietsart „eingeschränktes Industriegebiet“ nach der BauNVO. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Art der baulichen Nutzung wird nach § 9 BauNVO eingehalten. Ebenso verhält es sich bei dem Maß der baulichen Nutzung. Die festgesetzten Baugrenzen werden eingehalten. Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.
Des Weitern befindet sich das Vorhaben in der Nähe einer Staatsstraße und der Bahnlinie
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Die Zufahrt und die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanalisation im Mischsystem gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze wurden nicht nachgewiesen, jedoch wurde hier bereits eine Anpassung seitens des Bauamts und durch das Landratsamt Ansbach angestoßen.
Das gemeindliche Einvernehmen sollte nach Einschätzung der Stadtverwaltung erteilt werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0