Markt Dietenhofen; 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 "Biogasanlage Stradtner, Neudorf" im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Dietenhofen; Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sowie der Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 15.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 43. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 15.01.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Marktgemeinderat des Marktes Dietenhofen hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Biogasanlage Stradtner, Neudorf“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1 - 11 BauNVO beschlossen. Ziel der Planung ist die Errichtung eines weiteren Blockheizkraftwerkes mit Nebenanlagen und eines Wärmepufferspeichers zur Flexibilisierung der bestehenden Anlage. Gleichzeitig wurde nach § 8 Abs. 3 BauGB in der o.g. Sitzung beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Dietenhofen zu ändern. Diese Änderung wird als 10. Änderung geführt. 

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan sowie für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Grundstück Fl.Nr. 156 der Gemarkung Neudorf. Der Geltungsbereich der Erweiterungsfläche umfasst ca. 889,55 m² (siehe Lageplan).
Zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Heilsbronn sind von der Bauleitplanung nicht betroffen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird empfohlen, keine Einwendungen vorzutragen.

Beschluss

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Biogasanlage Stradtner, Neudorf“ des Marktes Dietenhofen besteht Einverständnis.
Einwendungen werden nicht vorgetragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.02.2025 09:03 Uhr