Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn; Beratung und Beschlussfassung bzgl. einer Leerrohrinfrastruktur für eine Zentralheizungslösung zur Versorgung städtischer Liegenschaften im Bereich der Innenstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  78. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 78. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 15.01.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2024 wurde der Durchführungs- sowie der Finanzierungsbeschluss zur Sanierung der Hauptstraße Heilsbronn gefasst. Der Zuwendungsantrag zur Gewährung von Städtebauförderungsmitteln wurde am 16.12.2024 gestellt.
Zuletzt im Rahmen dieser Stadtratsberatung wurde angefragt, ob die Voraussetzungen für den späteren Betrieb eines Wärmenetzes durch die Stadt Heilsbronn bereits getroffen werden könnten.
Die Stadtverwaltung hat zu dieser Anfrage bereits mehrmalig ausgeführt und stellt nunmehr dem Stadtrat als Entscheidungsträgerin die Angelegenheit zur Beratung anheim.
Grundsätzlich ist es nach Einschätzung der Stadtverwaltung sowie der konsultierten Fachleute nicht möglich, ein Leerrohrnetz zur späteren Bestückung mit Wärmeleitungen zu konzipieren und im Rahmen der Tiefbauarbeiten zur Hauptstraßensanierung zu verlegen.
Unbekannt sind derzeit sowohl der Bedarf möglicher Anschlussnehmenden sowie der Standort einer möglichen Heizquelle. Geeignete Grundstücke im Eigentum der Stadt Heilsbronn als Standort einer größeren Zentralheizung sind derzeit nicht vorhanden auch nicht ersichtlich. 
Hingewiesen wird zudem erneut auf die Erforderlichkeit, bereits bei Planung und Errichtung eines Wärmenetzes den zu erwartenden Wärmebedarf der Anschlussnehmenden zu kennen. Eine nachträgliche Anschlussnahme weiterer Immobilieneigentümer ist grundsätzlich nicht oder nur sehr eingeschränkt, d.h. in keinem Falle für alle Grundstückseigentümer entlang der Hauptstraße technisch möglich. Bereits zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eines Wärmenetzes müssten die Anschlussnehmenden konkret bekannt und deren Wärmebedarf ermittelt sein. Auf dieser Grundlage wären Heizquelle und Rohrleitungen zu konzipieren.
Ungeachtet der in erheblichem Umfang erforderlichen finanziellen Mittel, die bereitzustellen wären, würde sich die Sanierungsmaßnahme der Hauptstraße auf unbestimmte Zeit aufschieben, sollte ein Wärmenetz konzipiert werden. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten zur Wärmenetzerstellung wären sinnvollerweise vor den Straßenbauarbeiten durchzuführen.
Die Zeitdauer der erforderlichen Prüfungen, Interessensabfragen und Planungen wird auf mindestens 3 Jahre geschätzt. Ggf. könnten dahingehend zeitliche Erfahrungen der Verantwortlichen des Nahwärmenetzes in Bürglein abgefragt werden.
Eine gesetzliche Verpflichtung der Stadt Heilsbronn zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines Wärmenetzes besteht nicht. Lediglich eine Verpflichtung zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung ist derzeit annonciert, jedoch noch nicht landesgesetzlich umgesetzt.
In Anbetracht der Gesamtumstände wäre aus Sicht der Stadtverwaltung grundsätzlich (theoretisch) denkbar, eine Wärmeverbundleitung zwischen den entlang der Hauptstraße im Eigentum der Stadt Heilsbronn befindlichen (oder angemieteten) Liegenschaften vorzusehen, die - sollte sich die Möglichkeit der Errichtung einer ausreichenden Heizquelle hierfür ergeben – die städtischen oder angemieteten Liegenschaften mit Wärme versorgen könnte. Hierfür liegen der Stadtverwaltung die jeweiligen Wärmebedarfe vor, weswegen auch Verlauf und Dimensionierung erforderlicher Wärmeleitungen bekannt wären.
Es handelt sich konkret um folgende Liegenschaften, die mit Wärme zentral versorgt werden könnten: Rathaus, Bürgerservice (teilweise angemietet), Bücherei (Katharinenturm), Konventhaus, Hauptstraße 2 (vermietet an Kunstraum Heilsbronn) und Sparkasse Heilsbronn (teilweise angemietet)
Sollte künftig die Möglichkeit einer zentralen und ausreichend dimensionierten Heizquelle geschaffen werden können (ggf. durch Grunderwerb oder technische Innovation), so könnte ggf. auf die Leerrohrinfrastruktur zurückgegriffen werden und das Wärmenetz zur Versorgung der aufgeführten Liegenschaften genutzt werden. Die (Mit-)Versorgung weiterer, privater Liegenschaften ist aus den o.a. Erwägungen nicht möglich. Im Falle der Mitversorgung privater Liegenschaften wäre auch eine Versorgungsredundanz sicherzustellen, d.h. im Falle des Ausfalles der Zentralheizquelle wäre eine Notversorgung zu gewährleisten.
Die Stadtverwaltung hat in der Angelegenheit mit der Fa. Enerpipe GmbH Kontakt aufgenommen. Die erforderlichen Baukosten einer entsprechenden, vorsorglich verlegten Wärmeleitung werden mit ca. 90.000 € geschätzt, wenn die Arbeiten im Zuge der Hauptstraßensanierung umgesetzt werden.
Im Zuge der Überlegungen einer Wärmeverbundleitung (ohne vorhandene Heizquelle) wurden auch die bestehenden Heizungsanlagen der städtischen Liegenschaften näher betrachtet. Grundsätzlich sind sämtliche Heizungsanlagen in den städtischen Liegenschaften nicht mehr neu und in einigen Jahren auszutauschen.
Für die Versorgung des Rathauses und des Katharinenturmes wurde bereits eine Konzeption inkl. Kosten durch einen Anbieter erstellt. Demnach könnte die Ergänzung der Heizungsanlage im Rathaus die Mitversorgung des Katharinenturms gewährleisten. Die vorhandene Heizungsanlage im Katharinenturm wäre dann entbehrlich und könnte rückgebaut werden. Die Kosten für ein Verbundsystem (ohne Tiefbau von Rathaus zum Katharinenturm) werden mit ca. 65.000 € angegeben. Durch die Erweiterung der Heizungsanlage im Rathaus (Kostenaufstellung Fa. Senertec: Einbau eines Dachsgerätes inkl. Service) in Kombination mit Wärmepumpen (nicht im Angebot enthalten) wäre ggf. eine Reduzierung des Gasverbauches der vorhandenen Heizungsanlage zu erzielen. Hierzu wären noch weitere Prüfungen erforderlich.
Ähnliche Überlegungen könnten für die Liegenschaften Konventhaus und Hauptstraße 2 erfolgen. Es wäre noch genauer zu überprüfen, ob die Wärmeversorgung des Anwesens Hauptstraße 2 durch die Heizungsanlage im Konventhaus gewährleistet werden kann. Eine Leerrohrverbindung (u.a. Medienrohr) unter der Fahrbahn war im Zuge der Sanierungsarbeiten der Hauptstraße ohnehin vorgesehen.
Für die angemieteten Liegenschaften kann die Stadt Heilsbronn keine Heizkonzepte erstellen, dies obliegt den jeweiligen Eigentümern.
Die Stadtverwaltung empfiehlt auf dieser Grundlage, in kleinerem Umfang dezentrale Heizungsmöglichkeiten wie ausgeführt weiter zu prüfen. Durch eine Umrüstung der Heizungsanlage im Rathaus und einer ggf. Versorgung des Anwesens Hauptstraße 2 über das Konventhaus wären die Arbeiten der Hauptstraßensanierung nicht eingeschränkt oder verzögert.
Die Einrichtung eines Wärmenetzes, an das wie angeregt Grundstückseigentümer ihre Immobilien zu auch späteren Zeitpunkten anschließen können, wird unter Verweis auf die Ausführungen dieser Sitzungsvorlage nicht empfohlen.  

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt, dass ein Wärmenetz für den Ausbaubereich der Hauptstraße (Oberes Tor – Marktplatz) konzipiert werden soll, dass den Anschluss interessierter Grundstückseigentümer ermöglicht. Die Sanierung der Hauptstraße ist bis zum Abschluss der Planung aufzuschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 18

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt, dass eine Wärmeverbundleitung zwischen den städtischen und den durch die Stadt Heilsbronn angemieteten Liegenschaften im Bereich der Hauptstraße vorsorglich erstellt und im Zuge der Hauptstraßensanierung mitverlegt werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Datenstand vom 27.02.2025 10:21 Uhr