Jugendrat Heilsbronn; Bestellung der Mitglieder des Jugendrates für die Amtszeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2026


Daten angezeigt aus Sitzung:  78. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 78. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 15.01.2025 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Für die Wahl des Heilsbronner Jugendrats gingen folgende 13 Wahlvorschläge ein: Ziad Al Mohamed Al Kabir, Moritz Brenner, Lara Burchardt, Ben Deeg, Maja Kaczorowska, Lilly Kreimer, Daniel Kühn, Magdalena Kupfer, Johanna Prager, Leonie Schwieg, Felix Spanner, Alia Trapp, Mika Trapp (die grün markierten Vorschläge waren bereits in der letzten Amtszeit Mitglieder des Jugendrats).
Nach § 5 Abs. 7 der Satzung zum Jugendrat Heilsbronn kann von der Wahlhandlung abgesehen werden, wenn nicht mehr als 11 Wahlvorschläge eingegangen sind. Die Berufung der Mitglieder erfolgt dann durch Beschluss des Stadtrats. Sollten nicht mehr als 14 Wahlvorschläge eingehen, kann der Stadtrat nach § 5 Abs. 8 der Satzung zum Jugendrat Heilsbronn beschließen, dass der Jugendrat für die kommende Amtszeit aus bis zu 14 Mitgliedern besteht.
Wählbar sind alle Jugendlichen, welche am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in Heilsbronn haben und zum Zeitpunkt der Wahl zwischen 12 und 21 Jahren alt sind. Der Wahlvorschlag Felix Spanner, der auch bereits im letzten Jugendrat war, steht erneut zur Wahl, ist jetzt aber bereits 22 Jahre alt.
Die Amtszeit des Jugendrates beträgt nach § 1 Abs. 3 Satz 1 der Jugendratssatzung 2 Jahre, d.h. sie läuft vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2026. 
Der Jugendrat wählt in seiner konstituierenden Sitzung die nach Satzung erforderlichen Organe (Vorsitzenden, etc.). Dem Jugendbeirat steht die Einberufung einer konstituierenden Sitzung frei. Die Einberufung muss nicht zwingend durch die Stadt Heilsbronn erfolgen. Der Jugendbeirat kann also Termin, Örtlichkeit und Tagesordnung selbst festlegen.
Die Stadtverwaltung wünscht dem Jugendbeirat bei seiner vertrauens- und verantwortungsvollen Aufgabe viel Freude und steht für Anfragen oder Anliegen sehr gerne zur Verfügung.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass der Jugendrat für die Amtszeit von 01.01.2025 bis 31.12.2026 nach § 5 Abs. 8 der Jugendratsatzung aus bis zu 14 Mitgliedern besteht und beruft Ziad Al Mohamed Al Kabir, Moritz Brenner, Lara Burchardt, Ben Deeg, Maja Kaczorowska, Lilly Kreimer, Daniel Kühn, Magdalena Kupfer, Johanna Prager, Leonie Schwieg, Alia Trapp, Mika Trapp als Mitglieder des Heilsbronner Jugendrats.
Trotz des überschrittenen Alters wird Herr Felix Spanner ebenfalls als Mitglied in den Jugendrat berufen, da die Höchstanzahl von 14 Mitgliedern nicht überschritten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2025 10:21 Uhr