Förderantrag zum Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP II)


Daten angezeigt aus Sitzung:  74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 74. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 21.03.2018 ö vorberatend 8

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) hatte der Bund 2015 ein Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen eingerichtet. Zur Umsetzung hatte der Freistaat Bayern das Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) aufgelegt.
Der Bund verdoppelt jetzt seine Mittel für den Fonds auf 7 Milliarden Euro. Auf den Freistaat Bayern entfällt ein Anteil von 293,048 Millionen Euro. Mit den zusätzlichen Mitteln sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen einschließlich Förderschulen in finanzschwachen Kommunen gefördert werden. Zur Umsetzung der Förderung in Bayern hat der Freistaat das Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur (KIP-S) aufgelegt.
Die Umsetzung des Programms lehnt sich an das Kommunalinvestitionsprogramm an. Mit der Umsetzung werden wiederum die Bezirksregierungen betraut. Zur Auswahl der Förderprojekte werden an den Regierungen wie beim KIP Beiräte eingerichtet, in denen beispielsweise die kommunalen Spitzenverbände vertreten sein werden.
Von den insgesamt verfügbaren Gesamtmitteln für den Regierungsbezirk Mittelfranken i. H. v. 28,9 Mio. € entfallen auf den Landkreis Ansbach noch 3,5 Mio. €.  Dabei fallen von den 47 Schulsachaufwandsträgern des Landkreises Ansbach nur 2 Gemeinden aus der Förderung heraus.
Der Antragstellung geht ein Bewerbungsverfahren voraus. Gemeinden und Gemeindeverbände, die die Antragsberechtigung erfüllen, können sich mit ihren Projekten direkt bei den jeweiligen Bezirksregierungen um Aufnahme in das Förderprogramm bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 27. April 2018.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung durch einen Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben der anerkannten Projekte oder Bauabschnitte. Nicht gefördert werden Investitionsmaßnahmen, deren förderfähige Ausgaben weniger als 50.000 Euro betragen.
Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise den Ersatzbau von Schulgebäuden. Als förderfähige Maßnahmen kommen beispielsweise energetische Sanierungen oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit in Betracht.
Zu Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die zu einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen. Maßnahmen an kommunalen Sportstätten, die nicht zu einer Schule gehören, sind förderfähig, sofern diese überwiegend zu Unterrichtszwecken genutzt werden. Die Erweiterung von Schulgebäuden ist förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient und nicht zu einer wesentlichen kapazitätsmäßigen Aufstockung führt.
Im Rahmen der Sanierung, des Umbaus, der Erweiterung und des Ersatzbaus einer Schule sind auch entsprechende Maßnahmen an Einrichtungen zur Betreuung von Schülern (zum Beispiel Horte) förderfähig, wenn diese der Schule zugeordnet werden können. Eine Zuordnung einer solchen Einrichtung zu einer Schule ist insbesondere dann gegeben, wenn eine gemeinsame Trägerschaft oder eine Kooperationsvereinbarung und eine räumliche Nähe zwischen Schulgebäude und Gebäude der Betreuungseinrichtung bestehen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Erneuerung des 2. Baulichen Rettungsweges an der Grundschule Heilsbronn und die Sanierung der Turnhalle an der Grundschule Heilsbronn für eine Förderung anzumelden.
Nach Rücksprache mit der Förderstelle wäre es sinnvoll, zwei getrennte Förderanträge zu stellen (einen nach Möglichkeit knapp über der Bagatellgrenze von 50.000 €, einen dann mit einer höheren Gesamtsumme). Damit sollten wir zumindest mit einer Maßnahme zum Zuge kommen.
Die möglichen Fördermaßnahmen werden an der Sitzung vorgestellt.
Folgende bauliche Maßnahmen sind aktuell erforderlich:
1. Sanierung der Umkleidebereiche in der Turnhalle mit Gesamtkosten von rd. 153.000 €;
2. Sanierung der Dachflächen an der Turnhalle mit Gesamtkosten von rd. 240.000 €;
3. Sanierung von Heizung, Belüftung und Beleuchtung an der Turnhalle mit Gesamtkosten von rd. 224.000 €;
4. Erneuerung des 2. Baulichen Rettungsweges an der Grundschule Heilsbronn mit Gesamtkosten von rd. 101.000 €.
Nachdem der Turnverein Heilsbronn seit längerem einen Umbau der Umkleidebereiche für erforderlich hält und diese Kosten voraussichtlich am besten das Förderprogramm ausnutzen wird vorgeschlagen, diese Maßnahme zu einer Förderung anzumelden. Als ergänzenden Zuschussantrag wird vorgeschlagen, aufgrund der baulichen Notwendigkeit die Sanierung der Dachflächen zu einer Förderung anzumelden.
Für den 2. baulichen Rettungsweg soll eine Planung erstellt werden.

Beschluss

Folgenden Maßnahmen sind zur Bewerbung zum Kommunalinvestitionsprogramm Schulinfrastruktur KIP-S anzumelden:
1. Sanierung der Umkleidebereiche in der Turnhalle mit Gesamtkosten von rd. 153.000 €;
2. Sanierung der Dachflächen an der Turnhalle mit Gesamtkosten von rd. 240.000 €;

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2018 17:49 Uhr