Erlass einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  75. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 75. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 18.04.2018 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorbereitet war seitens der Verwaltung, dass heute im Gremium für das Jahr 2018 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) eine Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen (Sonntagsöffnung) für die Heilsbronner Kirchweih und das Heilsbronner Stadtfest, wie jedes Jahr, beschlossen werden kann.
Aus aktuellem Anlass - Klage des Deutschen Gewerkschaftsbundes gegen die Stadt Ansbach bezüglich der erlassenen Verordnung und der Vorbehalt, gegen weitere Städte gerichtlich vorzugehen - werden vor einem Stadtratsbeschluss nähere Informationen eingeholt und der TOP erneut vorgelegt, wenn die Rechtslage hinreichend geprüft ist.
Das LRA Ansbach / Gewerberecht hat aufgrund dieser Klage auch aktuell über die Rechtslage informiert.
Der Fragenkatalog des Deutschen Gewerkschaftsbundes wurde zur Kenntnis verteilt.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 29.06.2018 14:07 Uhr