Nachprüfung eines Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 02.05.2018 in der Bauangelegenheit Brendle-Behnisch, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 359/3, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 77. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 16.05.2018 ö beschliessend 7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 02.05.2018 wurde unter TOP 1.5 der Bauantrag der Eheleute Brendle-Behnisch zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 359/3, Gemarkung Heilsbronn, erneut nach der Beanstandung des Beschlusses in gleicher Angelegenheit des Bau- und Umweltausschusses vom 21.03.2018 behandelt. Auf die Vormerkung der Verwaltung zu den vorgenannten Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses wird vollumfänglich verwiesen.
Stadtratsmitglied Herr Imper wird auf seine persönliche Beteiligung hingewiesen, wie bisher gehandhabt, kann er auf seinem Platz bleiben.
Der Bau- und Umweltausschuss hat trotz der eindeutigen rechtlichen Bewertungen und Ausführungen der Rechtsaufsichtsstellen, wonach der vorliegende Bauantrag nicht genehmigungsfähig und eine Zustimmung hierzu rechtswidrig ist, den nachfolgenden Beschlussvorschlag der Verwaltung nach namentlicher Abstimmung mit 4 : 5 Stimmen nicht zugestimmt:
Beschlussvorschlag vom 02.05.2018:
„Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 359/3 (Brendle-Behnisch), Gemarkung Heilsbronn, ab.“
Herr Bürgermeister Dr. Pfeiffer hat daraufhin die Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses unmittelbar bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes beanstandet und den Vollzug des Beschlusses ausgesetzt. Weiterhin hat er ebenfalls unmittelbar die Nachprüfung nach Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO durch den Stadtrat beantragt.
Der Stadtrat hat deshalb heute über den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf Fl.Nr. 359/3, Gemarkung Heilsbronn, zu entscheiden. Die Verwaltung weist ausdrücklich nochmals auf die rechtsaufsichtlichen Bewertungen zu diesem Bauantrag hin.
Unabhängig von der Rechtslage folgende Information:
Am 09.05.2018 fand unter Bezugnahme auf einen Anruf von Herrn Brendle-Behnisch (Senior) bei Herrn Hufnagel vom 03.05.2018 ein Gespräch mit Herrn Brendle-Behnisch (Senior) im Rathaus mit Herrn Hufnagel und Herrn Bürgermeister Dr. Pfeiffer statt.
Bei diesem Termin wurde in einer guten Atmosphäre der Sachverhalt erläutert. Herr Brendle-Behnisch führte aus, dass er den Sachverhalt wohl so umfänglich nicht kannte, was uns überraschte.
Herr Brendle-Behnisch sicherte bei diesem Termin im Namen seiner Schwiegertochter zu, dass der aktuelle Bauantrag vom 15.02.2018 schriftlich bis 11.05.2018, 10:30 Uhr, zurückgezogen wird. Das Ziel war es, durch eine notarielle, aktuelle Vereinbarung, doch die Möglichkeit zu schaffen, das genannte Bauvorhaben zu ermöglichen. Diese wurde beim Termin am 09.05.2018 durch die Verwaltung besprochen und übergeben.
Die Stadtverwaltung wies daraufhin, dass sie sich erneut dafür einsetzt, aber bekannter Weise den Erfolg nach den letzten Ergebnissen nicht mehr garantieren kann.
Am Freitag, 11.05.2018, ging im Rathaus bedauerlicherweise die von Herrn Brendle-Behnisch zugesicherte schriftliche Rücknahme des Bauantrages nicht ein.
Wegen der Bereitstellung der Unterlagen zur Tagesordnung telefonierte Herr Hufnagel daraufhin gegen 11:15 Uhr mit Herrn Brendle-Behnisch (Senior). Dieser erklärte sinngemäß, dass seine Schwiegertochter, Frau Anne Brendle-Behnisch, den Antrag nicht zurücknehmen wird. Die Antragstellerin wolle sich nicht gegen die Familie Imper wenden.
Hinweis:
Eigentümer der Grundstücksflächen ist Frau Anne Brendle-Behnisch.
Die Stadtverwaltung bedauert, diese Entwicklung. Jahrelange Bemühungen mit einer Vielzahl von Kompromissvorschlägen bei enormer Arbeitsbelastung der Stadtverwaltung tragen auch wegen der Hartnäckigkeit der Familie Imper / Brendle-Behnisch keine Früchte.
Die Stadtverwaltung hat wie verschiedene Stadträte die Auffassung, auch im Hinblick einer Gleichberechtigung gegenüber anderen Bürgern, dass diese Angelegenheit nun dem Recht entsprechend abgeschlossen werden muss.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass, nachdem Frau Brendle-Behnisch den Antrag zurückgezogen hat, letztmalig ein sog. Runder Tisch einberufen wird, der diese Frage des Bauantrages und der städtebaulichen Vereinbarung klärt. Am Runden Tisch sind die Verwaltung mit ggf. Rechtsanwalt, Familie Brendle-Behnisch mit ggf. Rechtsanwalt, Hans Imper und alle Fraktionsvorsitzenden zu beteiligen. Im Rahmen dieses Runden Tisches soll ein Kompromiss gefunden werden. Sollte ein Kompromissvorschlag mit gewisser Bedenkzeit nicht zustande kommen, dann wird ein neuer  (Bau-) Antrag nach dem ganz normalen Prozess bearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Herr Imper hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimme enthalten.

Datenstand vom 01.08.2018 09:27 Uhr