Städtebauförderung; Neue Förderinitiativen zur Belebung von Ortskernen und zu Flächenentsiegelung; Beschluss über Bewerbung


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 04.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 04.07.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2018 zwei neue Förderinitiativen „Innen statt Außen“ und „Flächenentsiegelung“ im Rahmen der Städtebauförderung beschlossen.
Die Initiativen sollen den Gemeinden bei der Belebung ihres Ortskernes und beim Flächensparen helfen.
Die entsprechende Mitteilung der Regierung von Mittelfranken ging erst am 14.06.2018 ein und ist im Ratsinformationssystem eingestellt.
Maßgebliche Voraussetzung für die Förderinitiative wäre allerdings ein sogenannter Selbstbindungsbeschluss des Stadtrates. Ein solcher wäre vorzubereiten und würde als Folge ggf. eine weitere Entwicklung Heilsbronn (Baugebiete, Gewerbeflächen) erheblich einschränken oder gar unmöglich machen, wenn z. B. bei der Baulandneuausweisung die Träger öffentlicher Belange auf die eingegangene Selbstbindung der Stadt Heilsbronn verweisen können.
Die beiden Initiativen hätten gleichwohl auch für Heilsbronn (städtische und private Maßnahmen) Vorteile, wenn höhere Fördermittel angerufen werden könnten.
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Heilsbronn hat die vorhandenen Baulücken, Brachflächen und unbebaute Flächen analysiert (s. ISEK, III.2.11, Seite 95 ff.). Es handelt sich vor allem um kleinere Baulücken innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete, die voll erschlossen, direkt bebaut werden könnten. Aber auch größere Freibereiche mitten im bebauten Bereich oder in Randlage.
Auch wenn zwischenzeitlich einige Baulücken durch Nachverdichtungen, die sich in Heilsbronn erfreulich gut einstellen, geschlossen werden konnten, ist es weiterhin städtebauliches Ziel, die vorhandenen Baulücken zu schließen. Das Ziel der vorrangigen Innenentwicklung hat die Stadt Heilsbronn auch nach den Grundsätzen der Bauleitplanung nach § 1 Abs. 5 BauGB und aufgrund des vorhandenen ISEK nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beachten.
Da von der Regierung von Mittelfranken bereits bis zum Montag, den 16.07.2018 erwartet wird, dass sich die Kommunen mit geeigneten Maßnahmen bewerben, wurde dies auf die Tagesordnung gesetzt, obwohl zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung zum Selbstbindungsbeschluss und dessen Folgen nur ungenaue Vorstellungen existieren. Dieser müsste in der Folgezeit ausgearbeitet und mit der Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung abgestimmt werden.
Aufgegriffen wird im Beschlussvorschlag die Initiative „Innen statt Außen“. Weitere städtebauliche Projekte und Maßnahmen auch zur Flächenentsiegelung wären wohl in den Folgejahren anzumelden.
Mit der Bewerbung wird aber erwartet, dass die Stadt Heilsbronn bereit ist, die entsprechenden Voraussetzungen (insbesondere Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung) zu erfüllen.

Beschluss

Der Stadtrat spricht sich für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ aus und ist bereit, die entsprechenden Voraussetzungen (insbesondere Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung) zu erfüllen.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit eventuell entsprechenden Maßnahmen zunächst zu bewerben. Weiterhin soll die Verwaltung den nötigen Selbstbindungsbeschluss vorbereiten, dessen Folgen und eventuelle Risiken abzuschätzen und diesen mit der Regierung von Mittelfranken / Städtebauförderung abstimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2018 09:04 Uhr