Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018;
Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle
Daten angezeigt aus Sitzung:
79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 04.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle teilt mit Schreiben vom 04.06.2018 mit, dass für den in § 2 Ziff. 1 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt der Stadt Heilsbronn in Höhe von 700.000 € die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird.
Es wurde abschließend bemerkt, dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Heilsbronn und des Eigenbetriebs weiter gegeben ist und die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen nach Art. 71 Abs. 2 GO erteilt werden kann.
Bei weitergehendem Interesse kann auf Nachfrage das Schreiben der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle gerne eingesehen werden.
Datenstand vom 01.08.2018 09:04 Uhr