Stadtkapelle Heilsbronn e.V. -Musikschule-; Beschluss über das weitere Vorgehen


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 19.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 19.09.2018 ö vorberatend 2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Stadtrates am 04.07.2018 hatte der 1. Vorstand der Stadtkapelle Heilsbronn, Stadtrat Wolfgang Prager, vorinformiert, dass sich die finanzielle Situation der Musikschule verschlechtert hat. Eine Beratung im Stadtrat sollte nach den Sitzungsferien erfolgen, da erst nach Abschluss des Anmeldezeitraumes (31.07.18) genaue Zahlen genannt werden können.
Das Schreiben der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. vom 27.06.2018 zu diesem Thema wurde mit dem Vermerk „Vertraulich“ verteilt.
Der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. wurde im Jahr 2013 vertraglich die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe „Musikschule“ der Stadt Heilsbronn übertragen. Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.10.2017 wurde der Vertrag mit der Stadtkapelle e.V. zum Betrieb der Musikschule Heilsbronn (Laufzeit vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2018) um weitere 5 Jahre bis zum 31.12.2023 verlängert.
Die Musikschule hatte mit Stand vom 01.01.2018 insgesamt 316 Schüler. Es unterrichten 28 Lehrkräfte.
Das Jahr 2017 wurde mit einem Defizit von rund 16.000,00 € abgeschlossen. Das entsprechende Zahlenmaterial liegt der Verwaltung vor.
Über die Ursache des Defizites und die zu erwartende künftige finanzielle Entwicklung berichtet der anwesende Vertreter der Stadtkapelle, Stadtratsmitglied Wolfgang Prager; auf den Antrag auf Erhöhung des städtischen Zuschusses zur Musikschule Heilsbronn vom 13.09.2018 darf verwiesen werden.
Nach Einschätzung der Stadtkämmerei wird seitens der Musikschule sparsam und wirtschaftlich gearbeitet.
Vergleichszahlen des Verbandes der Bayerischen Sing- und Musikschulen e.V. bestätigen dies sowohl im bayernweiten, als auch im Vergleich der umliegenden kommunalen und nicht-kommunalen Musikschulen: So sind auf der Ausgabenseite auf die Jahreswochenstunden bezogen sowohl der kommunale Zuschuss als auch die Personalkosten genannt. Auf der Einnahmenseite ist der Gebührenertrag in Bezug auf die Lehrpersonalausgaben nach Prozenten hoch, in Euro jedoch niedriger als im Vergleich, da auch die Ausgaben niedriger sind. Dieser Vergleich bezieht sich auf aktuelle Zahlen, berücksichtigt jedoch nicht einen Wegfall des WIM-Projektes an den Grundschulen.
Über ein Weiterführen des WIM-Projektes wäre im Stadtrat gesondert zu entscheiden.
Die Unterrichtsgebühren liegen laut Angaben der Stadtkapelle nach der durchgeführten Gebührenanpassung auf ähnlichem Niveau wie bei den regionalen Musikschulen.
Von den insgesamt 217 Musikschulen in Bayern sind 127 kommunal.
Deshalb wird derzeit trotz der durch die Stadtkapelle umgesetzten Kostensenkungsmaßnahmen der Musikschule und bei Wegfall des WIM-Projektes eine Aufstockung des städt. Zuschusses in der beantragten Höhe erforderlich, wenn die musikalische Bildung im bisherigen Umfang gewährleistet werden soll.
Die Laufzeit des ggf. erhöhten Zuschusses unter den genannten Angaben der Stadtkapelle und dieser Vormerkung wird auf maximal 5 Jahre festgesetzt. Sollte eine höhere Förderstufe erreicht werden, bleibt die städt. Förderung gleich. Um das laufende Haushaltsjahr 2018 der Musikschule finanziell bestreiten zu können ist es erforderlich,  5/12 der evtl. Zuschussaufstockung (bei 25.000,00 € entspricht dies rd. 10.500,00 €) zu gewähren.
Die Musikschule hat verbindlich darauf zu reagieren, dass entsprechend § 3 des Vertrages die Gebühren mindestens denen vergleichbarer Musikschulen entsprechen. Weitere Zuschussanhebungen innerhalb der Vertragslaufzeit werden nicht gewährt.
Die Verwaltung schlägt folgenden Beschluss zu Gunsten der Stadtkapelle vor.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt anhand der Angaben der Stadtkapelle und dieser Vormerkung, dass der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. zum Betrieb der Musikschule Heilsbronn ein jährlicher Zuschuss in Höhe von maximal 82.000,00 € für die Jahre 2019 bis einschließlich 2023 gewährt wird. Der Vertrag ist entsprechend anzupassen. Eine weitere Anhebung für diesen 5-Jahreszeitraum ist ausgeschlossen.
  2. Dem für die Weiterführung der Musikschule ohne eine Reduzierung des Schulungsangebotes im laufenden Jahr 2018 benötigten Anteil von 5/12 des  Zuschusserhöhungsbetrages wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Stadtratsmitglied Prager enthält sich nach Art. 49 GO der Stimme.

Datenstand vom 16.10.2018 16:18 Uhr