Fertigstellung des Teils B des Lärmaktionsplanes an Haupteisenbahnstrecken des Bundes
Daten angezeigt aus Sitzung:
81. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 19.09.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Lärmaktionsplanung des Bundes wurde mit Veröffentlichung des Teiles B der Lärmaktionsplanung abgeschlossen. Vorangegangen waren zwei Beteiligungsrunden, in denen sich die Stadt Heilsbronn für Lärmminderungsmaßnahmen im Stadtgebiet ausgesprochen hat.
Auf Grundlage des Lärmaktionsplanes ergeben sich keine direkten Lärmminderungs- oder vermeidungsmaßnahmen. Der Lärmaktionsplan dient als Grundlage zur Analyse, in welchen Bereichen
Maßnahmen grds. denkbar oder notwendig wären. Heilsbronn liegt an der Hauptverkehrsstrecke Nürnberg-Schnelldorf, für welche der Lärmaktionsplan grundsätzlich lärmmindernde Maßnahmen als notwendig feststellt. Hinsichtlich der Priorisierung befindet sich der Streckenabschnitt im Mittelfeld sämtlicher Streckenabschnitte.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 16.10.2018 16:18 Uhr