Bauantrag Errichtung von zwei Schleppgauben auf Fl.Nr. 358, Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein


Daten angezeigt aus Sitzung:  66. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 66. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.04.2018 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant die Errichtung von zwei Schleppgauben am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 358, Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein 18.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das bestehende Anwesen ist nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei Schleppgauben am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 358, Gemarkung Höfstetten, Neuhöflein 18, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2018 12:15 Uhr