Bauantrag Geländeauffüllung zur Bodenverbesserung auf Fl.Nr. 264, Gemarkung Bonnhof
Daten angezeigt aus Sitzung:
66. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Auffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 264, Gemarkung Bonnhof, wurde ohne die entsprechende Genehmigung bereits ausgeführt.
Nach einer Baukontrolle wurde die Antragstellerin mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 26.01.2018 aufgefordert, zur nachträglichen Prüfung der Genehmigungsfähigkeit, einen Bauantrag einzureichen.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Nach Kenntnis der Verwaltung handelt es sich beim eingebauten Bodenmaterial um den Oberboden der Baustelle der Fa. FEGA zur Errichtung eines Logistikzentrums an der Gutenbergstraße.
Nach den Planunterlagen beträgt die Auffüllfläche ca. 46.747 m² und das Auffüllvolumen ca. 2.335 m³. Die durchschnittliche Auffüllhöhe beträgt ca. 5 cm.
Nach Meinung der Verwaltung gibt es keinen Grund eine nachträgliche Zustimmung nicht zu erteilen. Das Bauvorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich. Es dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und ist daher nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Geländeauffüllung zwecks Bodenverbesserung durch Humusauffüllung, entsprechend dem Antrag der Antragstellerin, auf dem Grundstück Fl.Nr. 264, Gemarkung Bonnhof, wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.06.2018 12:15 Uhr