Die Antragsteller planen den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 462/1, Gemarkung Heilsbronn, Nähe Hohlweg 2.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Für dieses Bauvorhaben existiert ein Vorbescheid vom 19. März 2018.
Das Gebäude erhält die Abmessungen 9,05 m x 8,16 m. Die Doppelgarage ist mit 6,00 m x 6,00 m geplant.
Es ist ein Satteldach mit 38° Dachneigung vorgesehen. Die Gebäudehöhe beträgt rd. 8,00 m.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 258, Gemarkung Heilsbronn, Ketteldorfer Straße 2, waren gemäß schriftlicher Mitteilung der Antragsteller trotz mehrerer Versuche nicht zu erreichen.
Die gemäß Vorbescheid mit dem Bauantrag einzureichende dingliche Sicherung der Ver- und Entsorgungsleitungen im Grundstück Fl.Nr. 462 in Form einer notariellen Grunddienstbarkeitsbestellung liegt bei.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird mit der geplanten Doppelgarage erfüllt.
Die Zufahrt zur Garage von der Badstraße ist entsprechend den Vorgaben der Stadt geplant.
Nach der Planung sollen die Ver- und Entsorgungsleitungen direkt vom Hohlweg aus verlegt werden. Im Rahmen der Besprechungen zum Antrag auf Vorbescheid ist seitens der Verwaltung immer kommuniziert worden, dass die bestehenden Anschlüsse des Anwesens Hohlweg 2 zu nutzen sind und damit eine Aufgrabung im neu ausgebauten Hohlweg (Ausbau 2010) vermieden wird. Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses zum Antrag auf Vorbescheid hat dies auch entsprechend beinhaltet.
Die Antragsteller wurden mit Email vom 22.06.2018 vom Sachstand informiert. Mit Email vom 26.06.2018 wurden der Planer und die Bauherrn informiert, dass die Stadt Neuanschlüssen der Ver- und Entsorgungsleitungen im Hohlweg nicht zustimmt.
Am 28.06.2018 haben die Antragsteller die geänderte Planung zum Bauantrag eingereicht.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.