In der Stadtratssitzung 17.01.2018 wurde der einstimmige Beschluss über die Ausbauvariante beschlossen. Auf dieser Grundlage wurde die Ausschreibung entsprechend angefertigt. Nach der Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung und er Submission wurde der Auftrag für den vorgestellten Ausbau an die Firma Gustav Meyer GmbH aus Windsbach vergeben.
Zwischenzeitlich laufen schon im I. BA die Erdarbeiten für die Versorgungsleitungen Strom und Telekom.
Herr Erster Bürgermeister Dr. Jürgen Pfeiffer wurde persönlich von dem Eigentümer vor den Anwesen St. Gundekar Straße 30 und dem gegenüberliegenden Garagenhofes zur Beibehaltung des vorhandenen Granitkleinpflasters angesprochen.
Laut Eigentümer wurde dieses damals bei der Neuanlegung seines Garagenhofes mit Herrn Ersten Bürgermeister Träger so vereinbart. Der Stadt Heilsbronn seien damals keine Kosten dadurch entstanden. Die Stadtverwaltung hat hierzu keine schriftliche Vereinbarung aufgefunden. Offensichtlich handelt es sich nur um eine mündliche Absprache.
Da nun im Zuge des Vollausbaues der St.-Gundekar Straße, vor diesen beiden Anwesen, auch der Gehweg wegen der Leerrohrverlegung herausgerissen werden muss, möchte nun der Eigentümer, dass die Oberflächengestaltung wieder mittels Granitkleinpflaster in diesem Teilbereich des Gehweges erfolgt.
Begründet wird dies, dass gerade über diese Teilbereiche des Gehweges dieser enorm mit LKW überfahren werden, da gegenüber oft PKW´s parken.
Seit der Verlegung des Granitkleinpflasters ist es zu keiner Verdrückung in diesem Bereich gekommen.
Seitens der Verwaltung hat der Inklusionsbeauftragte der Stadt Heilsbronn im Gespräch folgendes mitgeteilt:
Es wurde mit Rollatoren über die vorh. Granitkleinpflaster gefahren. Festzustellen ist hier, dass dieser Belag sehr holprig wäre. Ebenfalls können sich bei Rollatoren ein oder mehrere Räder querstellen, was der Praxistest bewiesen hätte. Ebenfalls sei ein Plattenbelag für Menschen mit Geheinschränkungen und Senioren vorzuziehen.
Bei einem persönlichen geführten Gespräch von Herrn Nölp mit dem Eigentümer am 16.05. und am 07.06.2018 wurde die Ausbauvariante mit einheitlichem Oberflächenmaterial und der Erschwernis beim Überfahren von Menschen mit Einschränkungen nochmals erörtert. Herr Hauptmann hat die Argumente mündlich akzeptiert.
Festzuhalten ist, dass der jetzige Ausbau eine andere Qualität beim Unterbau wie vor 50 Jahren hat und damit das Argument von Herrn Hauptmann zur Stabilität des von ihm ausgebauten Gehwegbereiches auch künftig in der gesamten St.-Gundekar-Straße vorliegen wird.
Bei der Vorstellung und Beschluss der Ausbauplanung der St.-Gundekar-Straße wurde die Anfrage nicht erwähnt und behandelt. Zum damaligen Zeitpunkt gab es auch eine mündliche Absprache mit Herrn Hauptmann. Gleichwohl beantragte er mit Mail vom 03.05.2018 wieder den Einbau seines Kleinpflasters. Deshalb halten wir eine Entscheidung in der Angelegenheit durch das Gremium für angezeigt.
Seitens der Stadtverwaltung wird, wie in der Stadtratssitzung am 17.01.2018 an einer Durchgängigkeit des Gehweges ohne Materialwechsel festgehalten.