Bauantrag Erweiterung Wohnhaus auf Fl.Nr. 507, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  72. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 72. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 19.09.2018 ö beschliessend 2.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 507, Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Straße 14.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan, welcher Regelungen hinsichtlich der Dachform enthält, gibt es in diesem Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Der Anbau erhält ein flach geneigtes Pultdach mit ca. 8° Neigung. Geplant ist ein Grenzbau zum Nachbargrundstück Fl.Nr.508, Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Straße 12a. Die Abstandsflächenübernahme des Nachbarn liegt dem Bauantrag bei.
Die Erweiterung hat eine Breite von 7,50 m bis 7,95 m. Die Tiefe beträgt 10,90 m.
Nachdem die bestehende Wohnung weniger als 50 m² Wohnfläche aufweist, sind nach der städtischen Stellplatzsatzung drei Stellplätze nachzuweisen, welche auch errichtet werden.
Eine Nachbarunterschrift fehlt. Nach Mitteilung der Antragstellerin wurde der Eigentümer des Grundstücks Eiskellerweg 13 trotz mehrerer Versuche nicht erreicht. Die Wertung der fehlenden Nachbarunterschrift obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Der erst vor einigen Jahren erneuerte Mischwasserkanal in der Betzendorfer Straße ist zur Aufnahme der zusätzlichen Wassermengen ausreichend dimensionert.
Nachdem die Garage nach der Planung tiefer als das Straßenniveau liegt, ist das Niederschlagswasser aus dem Stauraum durch den Einbau z.B. einer ACO-Rinne abzuleiten.
Die Wohnhauserweiterung fügt sich in Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersi chtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 507, Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Straße 14, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2018 09:16 Uhr