Bauantrag Nutzungsänderung des Pfarr- und Jugendheimes zur vorübergehenden Unterbringung einer Regelgruppe der Kath. Kindertagesstätte St. Otto auf Fl.Nr. 359, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 13 a;
Verlängerung der Baugenehmigung bis 30.06.2019
Daten angezeigt aus Sitzung:
76. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 19.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Bauantrag zur Nutzungsänderung des Pfarr- und Jugendheimes für die vorübergehende Unterbringung einer Regelgruppe der Kath. Kindertagesstätte St. Otto auf Fl.Nr. 359, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 13 a; wurde wegen der Dringlichkeit im August 2017 verwaltungsmäßig bearbeitet und in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 20.09.2017 bekanntgegeben.
Die Genehmigung erfolgte mit Bescheid vom 07.11.2017.
Mit Schreiben vom 26.10.2018 hat die Kath. Kirchenstiftung Heilsbronn die Verlängerung der bauaufsichtlichen Genehmigung bis 30.06.2019 beim Landratsamt Ansbach beantragt.
Begründet wird dieser Antrag mit der verspäteten Fertigstellung der Erweiterung der Kindertagesstätte St. Otto, Am Eichenwald 8.
Mit Schreiben vom 26.11.2018 hat das Landratsamt Ansbach um Mitteilung gebeten, ob die Stadt Heilsbronn der Verlängerung der Baugenehmigung zustimmt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Der Verlängerung kann zugestimmt werden.
Beschluss
Der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Pfarr- und Jugendheimes für die vorübergehende Unterbringung einer Regelgruppe der Kath. Kindertagesstätte St. Otto auf Fl.Nr. 359, Gemarkung Heilsbronn, Ansbacher Straße 13 a; bis 30.06.2019
wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.04.2019 09:42 Uhr