Bauantrag Errichtung eines Wohnhauses mit integrierten Garagen im Erdgeschoss auf Grundstück FlNr. 260/4, Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Straße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 77. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2019 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen die Errichtung eines Wohnhauses mit integrierten Garagen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 260/4, Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Straße 2.
Die Abbruchanzeige für das an dieser Stelle vorhandenen Nebengebäudes liegt dem Bauantrag bei.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht.
Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Im Erdgeschoss des mit den äußeren Abmessungen 15,65 m x 13,20 m geplanten Gebäudes werden neben der Doppelgarage fünf Nutzräume sowie der Heizraum angelegt.
Die Wohnung ist im ersten OG geplant. Das Dachgeschoss wird derzeit nicht ausgebaut.
Es ist ein Satteldach mit 40° Dachneigung geplant. Die Gebäudehöhe beträgt 11,75 m.
Wegen des Grundstückszuschnitts können bei einer sinnvollen Nutzung die Abstandsflächen gemäß der BayBO nicht an allen Seiten eingehalten werden. Der Antrag auf Abweichung liegt dem Baugesuch bei. Zuständig für die Zulassung der Abweichung ist das Landratsamt Ansbach. Die Antragsteller hatten diesbezüglich schon im Vorfeld einen Termin mit Herrn Ebert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Unterschrieben hat auch der gegenüberliegende Nachbar auf Fl.Nr. 259/2, welcher mit der Überschreitung der Abstandsfläche um 0,60 m über die zulässige Straßenmitte betroffen ist.
Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Durch den Abbruch und Neubau eines Gebäudes an gleicher Stelle ändert sich an der Entwässerungssituation nichts.
Es werden insgesamt vier Stellplätze nachgewiesen. Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn ist damit für die zwei auf dem Grundstück vorhandenen Wohnungen erfüllt.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit integrierten Garagen im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 260/4, Gemarkung Heilsbronn, Betzendorfer Straße 2, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2019 13:42 Uhr