Kommunale Wärmeplanung; Information bzgl. landesrechtlicher Umsetzung und finanzieller Unterstützung durch den Freistaat Bayern


Daten angezeigt aus Sitzung:  79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 79. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2025 ö 6.3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) am 02.01.2025 sind die Gemeinden in Bayern gem. § 8 Abs. 1 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) als planungsverantwortliche Stelle bestimmt worden. Dies war bisher angenommen und ist nun gesetzlich umgesetzt worden. Zudem wurden Regelungen zur Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern getroffen worden.
Zuletzt wurde die weitere Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Heilsbronn auf Grundlage einer Empfehlung des Bay. Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 01.08.2024 zurückgestellt. Der Stadtrat wurde in der Sitzung am 09.10.2024 hierzu informiert.
Die kommunalen Spitzenverbände informieren mit gemeinsamen Rundschreiben vom 16.01.2025 u.a. über die getroffenen Kostenausgleichsregelungen. Der Freistaat Bayern erstattet demnach Gemeinden zwischen 7.500 & 10.000 Einwohnern pauschal Aufwendungen in Höhe von 88.200 € für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung.
Es wird zudem angekündigt, dass den bayerischen Gemeinden durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein Kurzgutachten über den Stand der Wärmeversorgung für das jeweilige Gemeindegebiet im ersten Quartal 2025 übersandt wird. Die grundsätzlich vorzunehmende Eignungsprüfung soll damit erleichtert werden und die Wärmeplanung an sich erleichtert werden. Für das zweite Quartal wird darüber hinaus ein Leitfaden zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung im vereinfachten Verfahren sowie ein Musterleistungsverzeichnis angekündigt.
Vor dem Hintergrund dieser Informationen erwartet die Stadt Heilsbronn zunächst das angekündigte Kurzgutachten zum derzeitigen Stand der Wärmeversorgung im Stadtgebiet Heilsbronn und das Musterleistungsverzeichnis.
Parallel wird ein Angebot auf Grundlage der Stadtratsentscheidung vom 25.06.2024 eingeholt, d.h. die Durchführung einer Wärmeplanung in erweiterter Form. Auf diese Weise steht dem Stadtrat anschließend eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung, in welcher Form die kommunale Wärmeplanung durchgeführt werden soll.
Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 20.03.2025 11:18 Uhr