Die Stadtverwaltung hat sich intensiv mit dem Antrag des Jugendrates auf Errichtung eines öffentlichen Grillplatzes beschäftigt.
Im Ergebnis schlägt die Stadtverwaltung vor, einen öffentlichen Grillplatz im Bereich des Philosophenweges zu errichten, unmittelbar neben dem vorhandenen Spielplatz hinter dem Freibad.
Mit alternativen Standorten wurde sich dabei auseinandergesetzt. Im Bereich des Kinderspielplatzes am Mühltürchen besteht dabei nach Einschätzung der Stadtverwaltung keine ausreichende Möglichkeit, einen Grillplatz einzurichten. Insbesondere die Nutzung des angrenzenden Bolzplatzes wäre dabei eingeschränkt.
Mit Blick auf die Idee, im Bereich des Bahnhofsumfeldes einen Verkaufscontainer aufzustellen, wurde auch über einen bahnhofsnahen Standort nachgedacht, allerdings befinden sich dort keine geeigneten Flächen im Eigentum der Stadt Heilsbronn.
Der Standort am Philosophenweg böte den Vorteil, dass dort ein Kinderspielplatz unmittelbar angrenzt. Eine Einschränkung des Kinderspielplatzes besteht dabei nicht. Öffentliche Parkmöglichkeiten wären ebenfalls vorhanden. Es ist davon auszugehen, dass der Grillplatz hauptsächlich in den Monaten mit sommerlichen Temperaturen genutzt wird, in denen auch das Freibad Heilsbronn stark frequentiert ist, jedoch wird damit gerechnet, dass in den Abendstunden Parkflächen im dortigen Bereich bereits wieder frei und belegbar sein sollten.
Die Lage im Wasserschutzgebiet schließt die Errichtung eines Grillplatzes (wie eines Spielplatzes) grundsätzlich nicht aus. Es darf keine Abwasserentsorgung erfolgen, d.h. keine Sanitäreinrichtung errichtet werden, was nicht vorgesehen war. Hierzu wäre eine Absprache mit der Wasserrechtsbehörde (Landratsamt Ansbach) erforderlich.
Bei der Ausgestaltung des Grillplatzes bestehen grundsätzlich weite Gestaltungsspielräume.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, ortsfestes Interieur zu verwenden, um der unerwünschten Entfernung der Grillstelle oder der Sitzmöglichkeiten vorzubeugen. In der Anlage wird beispielhaft ein Galgengrill mit Schwenkmöglichkeit vorgeschlagen. Auf diese Weise wäre sichergestellt, dass der Grill an Ort und Stelle verbleibt und gleichzeitig von unterschiedlichen Nutzern verwendet werden kann. Grillgut ist selbstverständlich selbst zu besorgen. Eine Unterstellmöglichkeit für den Schlechtwetterfall würde die Stadtverwaltung nicht vorsehen, lediglich eine nicht überdachte Sitzmöglichkeit. Die Kosten für den Galgengrill und die Sitzmöglichkeit werden von der Stadtverwaltung auf ca. 5.000 € geschätzt. Die Grillstelle muss dabei feuerfest hergestellt werden (Pflasterung oder Schotter).
Vandalismus ist zwar nicht auszuschließen, jedoch wird zunächst von pfleglichem Umgang mit der Einrichtung ausgegangen. Zusätzliche Abfallbehältnisse werden durch die Stadtverwaltung vorgesehen, auf eine ausreichende Abfalldisziplin wird dabei gehofft.
Zum Wohle der benachbarten Anwohnerschaft (Am Sonnenfeld) wäre darüber zu beraten, ob der Grillplatz als öffentliche Einrichtung in seiner zeitlichen Nutzungsdauer eingeschränkt werden soll (bspw. 16.00 – 22.00 Uhr). Soweit die Standortfrage geklärt wäre und die Umsetzung angegangen wird, sollte der Stadtrat hierzu gesondert beraten.
Mit diesem Vorschlag wäre ein relativ kostengünstiger Grillplatz herzustellen, der der Öffentlichkeit zur Verfügung stünde und das Grillen auch denjenigen ermöglichen könnte, denen dies am Wohnstandort nicht möglich ist.
Sollte sich in der Folge zeigen, dass der Grillplatz rege angenommen wird und noch weiterer Bedarf (bspw. nach einer Unterstellmöglichkeit) bestünde, so könnte darauf ggf. reagiert werden.
Die bauliche Umsetzung könnte im Rahmen des diesjährigen IBG-Projektes weitgehend vorgenommen werden (Juli/August).
Sollte der Stadtrat mit dem Standort und dem vorgeschlagenen Vorgehen grundsätzlich einverstanden sein, so würde die Stadtverwaltung die weitere Herrichtung des Grillplatzes mit der Wasserrechtsbehörde und mit dem Jugendrat abstimmen (insb. Art der Sitzmöglichkeit) und die Umsetzung vornehmen.