Tektur; Bau einer Wohnanlage mit 34 Wohneinheiten auf FlNr. 297/3, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss 26.02.2025 ö beschließend 3.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Vorliegend wir die Genehmigung zur Tektur des Bauantrags Errichtung einer Wohnanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 297/3 der Gemarkung Heilsbronn beantragt.

In der Sitzung vom 16.08.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben erteilt. Die Änderungen zur bisherigen Planung beziehen sich im Wesentlichen darauf, dass Wohnungen im EG zusammengelegt werden, um dort eine ärztliche Praxis unterbringen zu können, das Kellergeschoss wird entsprechend an die damit einhergehenden notwendigen Änderungen angepasst, ebenso die Position von Stellplätzen sowie deren Anzahl. Im Übrigen werden Fensterpositionen sowie Grundrisse einzelner Wohnungen geändert. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 
Die Zufahrt sowie die Wasserversorgung sind gesichert. Die Abwasserbeseitigung ist durch Kanal im Mischsystem ebenfalls gesichert.
Die erforderliche Anzahl an Stellplätzen wird eingehalten. 
Die Unterschriften der benachbarten Grundstückseigentümern sind nicht vorliegend.

Das gemeindliche Einvernehmen sollte seitens der Stadtverwaltung erteilt werden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur Bau einer Wohnanlage mit 34 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 297/3 der Gemarkung Heilsbronn wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2025 08:14 Uhr