aktueller Stand zur Bauvoranfrage; Bau einer forstwirtschaftlich genutzten Maschinen- und Lagerhalle, sowie Bau eines Unterstands für forstwirtschaftlich genutzte Maschinen und Lagerung von Holzhackschnitzeln auf FlNr. 394/4, Gemarkung Bürglein
Daten angezeigt aus Sitzung: 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 45. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss | 26.02.2025 | ö | beschließend | 4.3 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der Sitzung vom 15.01.2025 wurde beschlossen das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage nicht zu erteilen, da zum damaligen Zeitpunkt noch keine Bestätigung über die Privilegierung des Antragsstellers vorliegend war. Jedoch sollte das gemeindliche Einvernehmen durch die Verwaltung erteilt werden, wenn eine solche Bestätigung nachträglich vorgelegt wird. Seitens des Landratsamts Ansbach wurde nun die Mitteilung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach vom 10.01.2025 nachgereicht. Gemäß dieser ist der Antragssteller nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde daher durch die Stadtverwaltung erteilt.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 20.03.2025 08:14 Uhr