Zuschussantrag des SV Bürglein e. V. zur Fortsetzung Erneuerung der Zaunanlage um das Sportgelände
Daten angezeigt aus Sitzung:
96. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der SV Bürglein e. V. beantragt mit Email vom 15.04.2019 einen Zuschuss zur Finanzierung einer Zaunanlage (Fortsetzung) um das Sportgelände des SV Bürglein. Diese wurde im RIS eingestellt.
Die vorliegende Kostenschätzung dieser Maßnahme beträgt insgesamt 12.099,33 € (nach Skontoabzug).
Bereits mit Beschluss des Stadtrates vom 12.10.2016 wurde dem 1. Bauabschnitt zur Zaunanlagenerneuerung zugestimmt. Diese wurde im März 2017 abgeschlossen.
Nun soll beim zweiten Bauabschnitt die bisherige Einzäunung auf einer Länge von ca. 150 Metern durch einen Neubau ersetzt werden (s. rote Linie im anliegenden Lageplan).
Aufgrund der Mitnutzung des Geländes durch die Grundschule Bürglein wird entsprechend dem seinerzeitigen Beschluss in Anlehnung an die Richtlinien Nr. 2 für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports in Sportvereinen empfohlen, für die Erneuerung der gesamten Zaunanlage einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen.
Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wurde Ende April/ Anfang Mai 2019 telefonisch als zuschussunschädlich bestätigt (Weiterführung der bereits bezuschussten Baumaßnahme).
Die Auszahlung der Zuwendung für den 2. Bauabschnitt in Höhe von voraussichtlich 1.209,93 € kann zu Lasten von HHSt. 5500.9880 erfolgen und verursacht dann u. U. überplanmäßige Ausgaben. Dies wurde im Haupt- und Finanzausschuss vom 15.05.2019 (TOP Haushalt 2019) bereits bekannt gegeben.
Beschluss
Dem SV Bürglein e. V. wird zur Erneuerung der Zaunanlage (2. Bauabschnitt) eine Zuwendung in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Ausgaben gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.08.2019 11:50 Uhr