Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 100. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 09.10.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Seitens der Verwaltung wurde für das Jahr 2019 noch keine Rechtsverordnung zum Ladenschluss empfohlen, da bis vor kurzem noch nicht ersichtlich war, ob der Marktplatz zur Bespielung durch die Kirchweih fertiggestellt sein wird.

Da der Baufortschritt nun die Kirchweih wieder auf dem Marktplatz zulassen wird, wird für das Jahr 2019 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:

Der Rechtsverordnungs-Entwurf vom 19.09.2019 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:
  • Landratsamt Ansbach, SG 32
  • Handelsverband Bayern – Der Einzelhandel e.V.
  • Industrie- und Handelskammer Nürnberg
  • Handwerkskammer Mittelfranken
  • Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
  • Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
  • Evang.-Luth. Pfarramt Heilsbronn
  • Kath. Pfarramt Heilsbronn

Beschluss

Der vorliegende Entwurf vom 19.09.2019 einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2019  wird als Verordnung beschlossen.
Dieser Verordnungs-Entwurf, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.12.2019 12:00 Uhr