Elternbeitragsermäßigung für Geschwisterkinder, Sachstand nach Einführung Bay. Krippengeld, Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 105. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 15.01.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat Heilsbronn | 105. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn | 15.01.2020 | ö | 4 |
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
In der letzten Besprechung mit den Trägern der Heilsbronner Kindertageseinrichtungen am 30.09.2019 wurde über Unsicherheiten hinsichtlich der Abrechnung der Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder beraten.
Die unterschiedlichen Beitragsvarianten durch Geschwisterermäßigungen führen auch in der Praxis mittlerweile zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand für die Leitungen (ausscheidende/hinzukommende Geschwisterkinder, staatlicher Beitragszuschuss usw.). Dass die Entlastung der Eltern seit 04/2019 durch staatliche Gelder erfolgt, sollte auch so kommuniziert werden.
Eine parallele Beitragsermäßigung von Staat und der in Heilsbronn von allen Trägern gewährten Ermäßigung für Geschwisterkinder ist teilweise widersprüchlich. So wird der staatl. Beitragszuschuss teilweise nicht an die Eltern weitergegeben aber dennoch eine Geschwisterermäßigung gewährt. Zur Erläuterung wird auf die beiliegenden Rechenbeispiele verwiesen.
2) Krippenkinder
Im Newsletter Nr. 312 des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurde über die Einführung des Bayerischen Krippengeldes informiert. Durch das einkommensabhängige Krippengeld werden Elternbeiträge von bis zu 100 € pro Monat erstattet, die tatsächlich von den Eltern (und nicht bspw. dem Jugendamt über die wirtschaftliche Jugendhilfe) getragen werden. Die Abwicklung und Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag der Personensorgeberechtigten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Soweit die Anspruchsvoraussetzungen des Krippengeldes erfüllt sind, gehen die Beitragsentlastungen im Krippen- und Kindergartenbereich nahtlos ineinander über.
Die soziale Komponente bleibt durch die staatlichen Beitragsentlastungen weiterhin bestehen. Auch die Beitragsübernahme durch das Landratsamt ist bei besonders bedürftigen Familien bei Vorliegen der Voraussetzungen nach wie vor möglich.
3) Hortkinder
Die Geschwisterermäßigung im Hortbereich sollte vorerst beibehalten werden, da hinsichtlich einer geplanten Einführung eines Elternbeitragszuschusses für Schulkinder bislang nichts bekannt ist.
Über die Änderung des Beitragsverfahrens für Geschwisterkinder wurde von den kirchlichen Kita-Trägern in deren verschiedenen Gremien beraten. Eine Änderung ab September 2020 wird von allen befürwortet.
Der Elternbeirat der Kita Peter Pan wurde über die geplante Änderung und die genauen Hintergründe informiert. Es sind keine Einwendungen eingegangen.
Anhand der beiliegenden Beispiele zeigt sich, dass die Belastung der Eltern durch die verhältnismäßig günstigen Elternbeiträge in der Stadt Heilsbronn und die staatl. Elternbeitragszuschüsse deutlich entlastet werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0