Bauantrag Erweiterung eines SB-Marktes auf Grundstück FlNr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf, Nürnberger Straße 43, 91560 Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 05.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 106. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 05.02.2020 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragstellerin plant die Erweiterung eines SB-Marktes auf Fl.Nr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B-15. Dieser sieht eine Einzelfallentscheidung im Hinblick auf die offene Bauweise (max. 50 Meter) für diesen Bereich vor. Das Bestandsgebäude besitzt bereits eine Länge von 51,49 Metern. Dieser Überschreitung wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 23.11.2005 zugestimmt. Im übrigen Bereich des als Gewerbegebiet festgesetzten Bebauungsplans befinden sich bereits Gebäude in nicht offener Bauweise.
Von den vorhandenen 71 Stellflächen verbleiben nach dem Anbau 64 Parkplätze. Gemäß Satzung wären 83 Stellplätze nachzuweisen. Eine diesbezügliche Bewertung obliegt dem Landratsamt Ansbach.
Die Beteiligung der Eigentümer benachbarter Grundstücke erfolgte gem. Antrag auf Art. 66 ABs. 1 Satz 3 BayBO durch die Gemeinde.
Die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplanes werden eingehalten. Baurechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
In der heutigen Sitzung des Bau-und Umweltausschusses wurde hierüber mit einer Gegenstimme abgestimmt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung eines SB-Marktes auf Fl.Nr. 365/2 Gemarkung Weiterndorf wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.03.2020 12:03 Uhr