Daten angezeigt aus Sitzung:
81. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Zur Erweiterung des Standortes des Netto-Marktes an der Nürnberger Straße wurde der Aufstellungsbeschluss für eine entsprechende Bebauungsplanänderung am 14.11.2018 durch den Stadtrat beschlossen.
Durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, das durch den Vorhabenträger beauftragt wurde, wurden zwischenzeitlich eine Planskizze sowie ein Satzungsentwurf übersandt, die im Rahmen der anberaumten Sitzung beraten werden sollen. Herr Bierwagen wird die ausgearbeitete Entwurfsplanung dem Gremium vorstellen.
Seitens der Veraltung wurde darauf hingewirkt, dass ein Werbekonzept über die künftig vorhandenen Werbeanlagen vorgelegt wird, wie dies bei der letzten Ausweisung eines Sondergebietes für einen Lebensmittelmarkt (B 28 REWE-Markt) ebenfalls bereits im Bauleitplanverfahren zur Einarbeitung in den Bebauungsplan erarbeitet wurde.
Entsprechende Unterlagen wurden bisher nicht vorgelegt. Das Gremium hat darüber zu befinden, ob die künftig vorhandenen bzw. zulässigen Werbeanlagen am Netto-Standort bereits in der Bauleitplanung definiert werden sollen oder ob hierüber keine bzw. nur offene Festsetzungen getroffen werden sollen. Aus Gründen der Gleichbehandlung empfiehlt die Verwaltung, entsprechende Festsetzungen vorzunehmen.
Im Rahmen der Beratung über den Aufstellungsbeschluss am 14.11.2018 wurde angeregt, darauf hinzuwirken, dass zusätzliche Parkplätze entstehen sollen. In Abstimmung mit Herrn Bierwagen vom beauftragten Ingenieurbüro wurde bereits geklärt, dass die nach Stellplatzsatzung erforderliche Anzahl an Stellplätzen vorhanden ist bzw. weitere, nach Satzung nicht erforderliche Stellplätze vorhanden sind. Rechtlich gefordert werden können weitere Parkflächen seitens der Stadt Heilsbronn nicht, es kann nur entsprechend unverbindlich angefragt werden.
Zu beachten ist bei der betreffenden Bauleitplanung die im Einzelhandelsentwicklungskonzept (EEK)definierte Liste zentrenrelevanter Sortimente, die außerhalb der Innenstadt grundsätzlich nicht zugelassen werden sollen. Im Zuge der Beratung der Fortschreibung des EEK wurde bereits festgehalten, dass die Nahversorgungsbereiche im Stadtgebiet sowie der Einzelstandort an der Nürnberger Straße gleichermaßen gestärkt werden sollen und im Einzelfall über die Zulassung zentrenrelevanter Sortimente im Zuge von Bauleitplanungen entschieden werden soll.
Es ist daher darüber zu beraten, inwiefern zentrenrelevante Sortimente am Standort Netto-Markt zugelassen werden sollen, die aus planerischer Sicht zum Standardsortiment eines Discounters gehören.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss billigt die vorliegende Vorentwurfsplanung mit nachstehenden Änderungen und empfiehlt dem Stadtrat, diese zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beauftragen:
Werbeanlagen
Eine Regelung bzgl. Werbeanlagen soll entsprechend dem ausgearbeiteten Entwurf „Satzung_Kompromiss“ eingearbeitet werden. Oberhalb der Dachhaut soll nur eine Werbeanlage zulässig sein. Werbeanlagen außerhalb der Baufenster sollen nur an den Bestandsstandorten zugelassen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 2
Zentrenrelevante Sortimente
- Die in der Heilsbronner Liste zentrenrelevanter Sortimente aufgeführten Sortimente sollen am Netto-Standort mit den eingearbeiteten Ergänzungen (Randsortimente, zeitlich befristete Sonderangebote) zugelassen werden.
- Hinsichtlich zentrenrelevanter Sortimente ist eine Festsetzung vorzunehmen, nach der 25 % der Verkaufsfläche im Lebensmittelmarkt für Randsortimente entsprechend der Heilsbronner Liste zentrenrelevanter Sortimente genutzt werden dürfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 3
Stellplätze
- Der vorhandene Backshop ist als solcher zusammen mit einem zugeordneten Verzehrbereich von 100 m² festzusetzen. Die Berechnung der erforderlichen Stellplätze erfolgt somit nicht nach Verkaufsfläche.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2019 15:23 Uhr