Bauvoranfrage; Neubau von 3 Garagen, 2 Carports, 1 Geräteschuppen, sowie einer Gartenlaube auf FlNr. 284/31, Gemarkung Heilsbronn


Daten angezeigt aus Sitzung:  88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.10.2019 ö beschliessend 1.1

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau von drei Garagen, zwei Carports und einem Geräteschuppen sowie einer Gartenlaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 284/31, Gemarkung Heilsbronn. Die Garagen, die Carports sowie der Schuppen sollen eine lichte Einfahrtshöhe von 3 Metern erhalten.
Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob das Bauvorhaben an der Stelle in der geplanten Form möglich ist.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Grundstück befindet sich zum Teil im Geltungsbereich des rechtsgültigen einfachen Bebauungsplanes Nr. B 32 „Beseitigung des Bahnüberganges Heilsbronn durch Errichtung eines Brückenbauwerkes“.
Die geplanten Bauwerke selbst liegen nicht in der Fläche des Bebauungsplans.
Die zusammenhängend geplanten Garagen an der Südwestlichen Grundstücksgrenze überschreiten mit 14,58 Metern das zulässige Maß für Grenzbebauung von max. 9 Metern (Art. 6 Abs. 9 Nr.1). Auch ist davon auszugehen, dass die zulässige mittlere Wandhöhe von 3 Metern bei der angegebenen lichten Einfahrtshöhe von 3 Metern nicht eingehalten wird.
Auf eine Nachbarbeteiligung zum Vorbescheidsantrag soll gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abgesehen werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau von drei Garagen, zwei Carports und einem Geräteschuppen sowie einer Gartenlaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 284/31, Gemarkung Heilsbronn, wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2019 13:43 Uhr