Bauvoranfrage Errichtung eines Mobilheimes zum Wohnen auf FlNr. 39/1, Gemarkung Bonnhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 88. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.10.2019 ö beschliessend 1.4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Bauantragsteller plant die Errichtung eines Mobilheimes zum Wohnen auf Fl.Nr. 39/1 Gemarkung Bonnhof, Lämmerbergstr. 4.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Einen Bebauungsplan gibt es für diesen Bereich nicht. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist das Grundstück als gemischte Baufläche aus.
Gemäß Satzung werden 2 Stellplätze erforderlich, diese können auf dem Grundstück vorgesehen werden. Die Erschließung ist gesichert. Von der Nachbarbeteiligung im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid soll gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abgesehen werden.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Mobilheimes zum Wohnen auf Fl.Nr. 39/1,  Gemarkung Bonnhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.10.2019 13:43 Uhr