Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses, sowie einem BHKW mit Hackschnitzellager für drei Wohngebäude auf FlNr. 56, Gemarkung Müncherlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 23.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 89. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.10.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Neubau eines Einfamilienhauses sowie einem BHKW mit Hackschnitzellager für drei Wohngbäude auf der Fl.Nr. 56 Gemarkung Müncherlbach. Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit hinsichtlich Bauen im Innenbereich teilweise innerhalb Ortsabrundungssatzung (§  34 (4) BauGB) zu Wohnzwecken geklärt werden.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich teilweise im Bereich der Abbrundung der Ortsrandbebauung im Ortsteil Müncherlbach. Der Flächennutzungsplan weist einen Teil der Fläche als „Hecken und Feldgehölz“ aus. Die vorgesehene Baufläche ist nur teilweise erschlossen, was Voraussetzung einer Entscheidung im Einzelfall ist (gem. § 34 (4) BauGB).

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses sowie einem BHKW mit Hackschnitzellager für drei Wohngbäude auf der Fl.Nr. 56 Gemarkung Münscherlbach wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.10.2019 08:30 Uhr