Die Antragsteller planen die Umnutzung des bestehenden Gebäudes auf Grundstück Fl.Nr. 272/20 Gemarkung Heilsbronn, in einen „Pizza-Service Laden“.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Im Bau- und Umweltausschuss vom 11.01.2017 wurde bereits ein Antrag auf Nutzungsänderung in einen Bewirtungsbetrieb seitens der Verwaltung abgelehnt.
Ein Bebauungsplan für diesen Bereich existiert nicht. Im Flächennutzungsplan der Stadt Heilsbronn ist der Bereich als Wohnbaufläche ausgewiesen. Im Rahmen der seinerzeitigen Überprüfung zur Genehmigung eines Döner-Ladens teilte das Landratsamt Ansbach mit, dass es sich entgegen der Einschätzung der Verwaltung nicht um ein Wohngebiet ähnliches Gebiet handelt, sondern der Gebietscharakter der näheren Umgebung eher einem Mischgebiet ähnelt.
Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 Abs. 1 BauGB demnach in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Da der Stadt Heilsbronn bei der Beurteilung des gemeindlichen Einvernehmens nur ein sehr eingeschränkter Prüfungsumfang und Entscheidungsspielraum zusteht (§ 36 BauGB), wäre das gemeindliche Einvernehmen aus bauplanungsrechtlichen Gründen zu erteilen.
Gemäß der Stellplatzsatzung Pkt. 3.1 sind mindestens 3 Stellplätze nachzuweisen. Im Lageplan der Antragsteller sind zwei Stellflächen eingezeichnet. Für den nördlichen Stellplatz ist die Zufahrt über einen frei zuhaltenden Gehwegbereich erforderlich. Diese Fläche ist mittels Pfosten gegen widerrechtliches Parken gesichert. Dieser im Bauantrag eingezeichnete Parkplatz kann aus Sicht der Verwaltung aufgrund der nicht gesicherten Zufahrt zur Freihaltung der notwendigen Rettungswege, auch nicht als Parkfläche herangezogen werden. Der südlich liegende Stellplatz kann aufgrund der fehlenden Freifläche (gem. §2 Abs. 1, Satz 1 GaStellV mind. 3 Meter) nicht als solcher herangezogen werden. Die dahinter liegende Garage wird derzeit als Lager genutzt.
Die sonstigen Anforderungen zum Betrieb eines Imbissladens (Hygiene, Lüftung) sind vom Landratsamt Ansbach im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen, insbesondere die Immissionen.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Die angrenzenden Eigentümer und Nachbarn haben mit Schreiben vom 18.12.2019 an den Bürgermeister und den Bau und Umweltausschuss den Antrag gestellt, wegen der vom Imbiss ausgehenden Belästigung (Geruchsbelästigung, Lärm, Verkehrsaufkommen und Parkplatznot) der Nutzungsänderung nicht zuzustimmen.