Markt Dietenhofen, Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40 "Nördlich der Rüdener Straße" - Bauabschnitt 2
Daten angezeigt aus Sitzung:
92. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 15.01.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Markt Dietenhofen führt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Nördlich der Rüderner Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durch und beteiligte die Stadt Heilsbronn gem. §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
Anlass der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer Fläche von 2,77 ha ist die stete Nachfrage nach Baugrundstücken in Dietenhofen.
Der Markt Dietenhofen hat sich lt. Begründung des Bebauungsplanes intensiv mit einer alternativen Innenentwicklung auseinander gesetzt, kann dem aktuellen Bedarf auf diese Weise jedoch nicht gleichermaßen gerecht werden.
Der in der Planzeichnung grau hinterlegte Bereich wurde bereits bauleitplanerisch als Wohngebiet ausgewiesen. Hierfür werden derzeit die Erschließungsarbeiten durchgeführt.
Beschluss
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 40 „Nördlich der Rüderner Straße“ – Bauabschnitt 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB besteht Einverständnis. Einwendungen werden im Verfahren nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 27.04.2020 11:16 Uhr