Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 777/3, Gemarkung Weißenbronn (Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 14.08.2019 ö beschliessend 1.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 777/3, Gemarkung Weißenbronn, Am Lehrfeld 5.
Es ist damit der erste Bauantrag im neuen Baugebiet Am Lehrfeld!
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 3 Am Lehrfeld werden eingehalten. Die Erschließung ist gesichert.
Die Erschließungsanlagen (Wasser, Kanal, Straße) sind soweit i.S.d. Erschließung hergestellt und benutzbar.
Das Vorhaben kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeführt werden.
Die erforderlichen Stellplätze werden nachgewiesen.
Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren sind die Nachbarunterschriften nicht erforderlich. Der Bauherr hat die Nachbarn spätestens mit Einreichen Bauantragsunterlagen zu benachrichtigen.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss (Ferienausschuss) stimmt dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 777/3, Gemarkung Weißenbronn, Am Lehrfeld 5, im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2019 09:12 Uhr