Bauantrag Umbau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 399, Gemarkung Bonnhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 14.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 14.08.2019 ö beschliessend 1.7

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Antragsteller planen den Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 399, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 23.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Der Umbau betrifft die Änderung verschiedener Räume innerhalb des Gebäudes, den Einbau einer Pelletsheizung mit Lager im bestehenden Nebengebäude, die Errichtung von Dachgauben und den Anbau eines Zwerchgiebels an der Südseite.
Das Bauvorhaben liegt nicht in einem Bebauungsplangebiet und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Heilsbronn wird von der Baumaßnahme nicht tangiert.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Bauplanungsrechtliche Versagungsgründe sind nicht ersichtlich.
Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des bestehenden Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 399, Gemarkung Bonnhof, Gottmannsdorf 23, wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2019 09:12 Uhr