Ortssprecher; Vertreter der Gemeindeteile


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung), 13.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 1. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn (konstituierende Sitzung) 13.05.2020 ö beschliessend 14

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Nach Art. 60 a GO können in Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständig waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, Ortssprecher gewählt werden. Diese können an allen Sitzungen des Gemeinderates mit beratender Stimme teilnehmen.

In der Ratsperiode 2020 – 2026 trifft dies auf die Gemeindeteile Ketteldorf und Höfstetten mit Neuhöflein zu.

Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation (Corona-Pandemie) konnte eine Ortsteilversammlung mit Wahl der Ortssprecher bisher nicht durchgeführt werden.

Diese Versammlungen mit Wahl werden unverzüglich nachgeholt, sobald dies möglich ist. Nach derzeitiger Lage wird dies voraussichtlich sein, wenn auch die Öffnung der Gaststätten wieder möglich ist.

Bis dahin sind diese Gemeindeteile nicht im Stadtrat vertreten, da die Amtszeit der Ortssprecher mit dem 30.04.2020 endete.

Sofern die bisherigen Ortssprecher Markus Geißelbrecht, Neuhöflein und Harald Schneider, Ketteldorf, bereit wären, könnten diese mit Einverständnis des Stadtrates an den Sitzungen weiter teilnehmen. Hier wäre die Teilnahme an öffentlicher Sitzung völlig unkritisch.

Beschluss

Sofern sich die beiden Ortssprecher bereit erklären, werden sie bis zur unverzüglich, nach Öffnung der Gaststätten wieder möglichen, durchzuführenden Neuwahl zu den Sitzungen des Stadtrates (öffentlich und nichtöffentlich) eingeladen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Engler war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht in der Hohenzollernhalle.

Datenstand vom 27.07.2020 11:43 Uhr