Staatlich geförderter Mobilfunkausbau; Beschluss über das Einstellen des Verfahrens zur Netzerweiterung im Rahmen der Mobilfunkrichtlinie


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 27.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 2. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 27.05.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Über das Ergebnis der Suchkreisabfrage durch das Mobilfunkzentrum Bayern wurde in der Sitzung des Stadtrates am 11.03.2020 informiert. Weiter wurde informiert, dass die Mobilfunknetzbetreiber entgegen der Mobilfunkrichtlinie keine Kostenindikation abgegeben haben. Damit ist derzeit nicht absehbar, welche Kosten der Stadt Heilsbronn im Falle der Errichtung zur anschließenden Vermietung eines Sendemastes entstehen würden.
Die Suchkreisabfrage für den nicht mit Sprachmobilfunk versorgten Bereich in Heilsbronn (OT Markttriebendorf) ergab, dass die Mobilfunknetzbetreiber Dt. Telekom und Vodafone Deutschland grundsätzlich bereit wären, einen durch die Stadt Heilsbronn errichteten Sendemasten zu betreiben. Das Mobilfunkzentrum Bayern teilte zudem mit, dass die Errichtung förderfähig wäre und 80-90 % der förderfähigen Kosten gefördert werden könnten.
Hinzuweisen ist zugleich darauf, dass die mittels Vermietung erzielten Einnahmen die förderfähigen Kosten in Teilen reduzieren (Ziffer 5.3 der Mobilfunkrichtlinie vom 28.11.2018).
Das Mobilfunkzentrum Bayern übersandte Anhaltspunkte zur Kostenschätzung, die zur Entscheidungsfindung beitragen sollen. Für Funkmasten mit einer Höhe von 30-42 m entstehen durchschnittlich zwischen 105.000 und 140.000 €, zzgl. Kosten für die Leitungsanbindung (ca. 100 €/m). Es werden 90 % Förderung abzüglich evtl.Mieteinnahmen gewährt.
Nachdem die Kosten nicht absehbar sind und die Mobilfunkversorgung nicht Aufgabe der Stadt Heilsbronn ist, schlägt die Verwaltung vor, das Förderverfahren mit der Suchkreisabfrage zu beenden. Nächster Schritt wäre nun, dem Mobilfunkzentrum Bayern innerhalb der genannten Suchkreise geeignete Grundstücke für die Errichtung ei nes Sendemastes zu benennen. Stattdessen wird vorgeschlagen, dem Mobilfunkzentrum Bayern mitzuteilen, dass die Stadt Heilsbronn nicht daran interessiert ist, das Verfahren weiter voranzutreiben.
Die Verwaltung hält die grundlegenden Bedenken gegen das Förderverfahren weiterhin aufrecht und wird versuchen, eine Versorgung mit Sprachmobilfunk für nicht versorgte Gebiete auf andere Weise zu erreichen.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn beendet das Förderverfahren zur Versorgung des nicht mit Sprachmobilfunk versorgten Bereiches des Stadtgebietes (OT Markttriebendorf) nach der Suchkreisabfrage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2020 09:56 Uhr