Bestellung des Dritten Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten der Stadt Heilsbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Aufgrund einer Änderung der bayerischen Personenstandsvollzugsverordnung können die Gemeinden seit 01.01.2013 nicht mehr nur einen ihrer Bürgermeister, sondern auch weitere Bürgermeister zum sogenannten Eheschließungsstandesbeamten bestellen.
Eheschließungsstandesbeamte sind befugt die im Zusammenhang mit der Eheschließung erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen in den Personenstandsregister vorzunehmen, Personenstandsurkunden aus diesen Registern erstmals auszustellen sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.
Dritter Bürgermeister Sebastian Buhl hat Interesse daran, die Aufgaben eines Eheschließungsstandesbeamten zu übernehmen und wurden im Rahmen einer Kurzschulung am 15.07.2020 über die Aufgaben des Eheschließungsstandesbeamten sowie die Form und Ausgestaltung der Eheschließung informiert.
Beschluss
Dritter Bürgermeister Sebastian Buhl wird mit Wirkung vom 22.07.2020, auf jederzeitigen Widerruf, zum weiteren Eheschließungsstandesbeamten des Standesamtsbezirks Heilsbronn bestellt.
Die Bestellung endet spätestens mit Ablauf der Amtszeit (Wahlzeit i.S. des Art. 23 GLkrWG) und ist im Falle der Wiederwahl zu erneuern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
3. Bürgermeister Sebastian Buhl hat sich wegen persönlicher Beteiligung der Stimmabgabe enthalten.
Datenstand vom 21.09.2020 10:42 Uhr