Über die Anfrage der Deutschen Glasfaser GmbH zur Errichtung eines Glasfasernetzes im Stadtgebiet Heilsbronn wurde in den Sitzungen vom 13.11.2019, 15.01.2020 und letztmalig vom 11.03.2020 informiert und beraten.
Die Deutsche Glasfaser GmbH wäre grundsätzlich bereit, ein Glasfasernetz auf eigene Kosten zu errichten und zu betreiben, wenn mindestens 40 % der erschlossenen Haushalte im Rahmen einer vorherigen Abfrage signalisieren, später einen Tarif der Dt. Glasfaser GmbH zu buchen (Nachfragebündelung).
Die Dt. Glasfaser GmbH hat vorweg das potentielle Erschließungsgebiet benannt. Demnach wäre nicht das gesamte Stadtgebiet erschlossen, sondern lediglich die Stadtteile Bonnhof, Bürglein/Böllingsdorf, Heilsbronn (mit Ausnahmen), Weißenbronn und Weiterndorf.
Das übrige Stadtgebiet wäre weiterhin mit dem bisherigen Ausbaustand (30 Mbit/s) nach den bisherigen Förderverfahren versorgt.
Nach den bisherigen Beratungen wurde übereingekommen, dass die Deutsche Glasfaser GmbH die Nachfragebündelung durchführt, wenn die Stadt Heilsbronn die übersandte Absichtserklärung abgibt. Demnach erklärt die Stadt Heilsbronn, im Falle der positiven Nachfragebündelung die städtischen Verkehrsflächen zur Verfügung zu stellen.
Gigabitförderung des Freistaates Bayern
Der Freistaat Bayern hat zum 02.03.2020 die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) erlassen (s. Anlage). Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s für Privatanschlüsse. Gefördert wird der Ausbau sog. „grauer oder weißer NGA-Flecken“, d.h. Gebiete in denen derzeit eine Versorgung mit 30 Mbit/s gewährleistet wird, jedoch keine gigabitfähigen Netze vorhanden sind.
Gefördert wird – wie in den bisherigen Breitbandausbauprogrammen zur Beseitigung weißer Flecken – im Wirtschaftlichkeitslückenmodell oder Betreibermodell.
Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell wählt der Zuwendungsempfänger (Stadt Heilsbronn) für den Bau und Betrieb eines NGA-Netzes einen Netzbetreiber im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens aus (Markterkundungsverfahren). Das Angebot der Netzbetreiber in diesem wettbewerblichen Verfahren hat eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Diese ergibt sich, indem von den Investitionsausgaben und den laufenden Betriebsausgaben die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt dabei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Sollten sich nur ein oder zwei Bieter am Verfahren beteiligen, hat die Stadt Heilsbronn die Wirtschaftlichkeitslücke einer Plausibilitätsprüfung durch das Bayerische Breitbandzentrum zu unterziehen.
Zum Ausbau schließt der Zuwendungsempfänger (Stadt Heilsbronn) einen Kooperationsvertrag mit dem Netzbetreiber. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz für die Stadt Heilsbronn beträgt 90 %.
Zur Begleitung des Förderverfahrens hat die Stadtverwaltung am 29.06.2020 die Breitbandberatung Bayern GmbH, Herrn Langer beauftragt. Zunächst werden die notwendigen Vorarbeiten zum Einstieg in das Förderprogramm veranlasst sowie das Markterkundungsverfahren durchgeführt. Bis zum Abschluss eines Kooperationsvertrages besteht die Möglichkeit, das Förderverfahren ohne finanzielle Auswirkungen (ausgenommen Beratungsleistungen in Höhe von ca. 5.000 €) zu beenden.
Zusammenführung Dt. Glasfaser und BayGibitR
Nachdem die Deutsche Glasfaser GmbH nur Teile des Stadtgebietes versorgen würde, besteht die Möglichkeit, die übrigen Bereiche im Wege des Wirtschaftlichkeitslückenmodells mittels Förderung zu versorgen. Auf Anfrage teilte die Deutsche Glasfaser GmbH mit, dass sie hierzu grundsätzlich gerne bereit wäre.
Grundlage für die Deutsche Glasfaser GmbH, eine Aussage über die eigenwirtschaftlichen Absichten im Rahmen des Markterkundungsverfahrens zu treffen, wäre die Nachfragebündelung, für die wiederum die Absichtserklärung der Stadt Heilsbronn notwendig wäre.
Nach Abgabe der Absichtserklärung würde die Deutsche Glasfaser GmbH die Nachfragebündelung durchführen, um dann im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eine Aussage treffen zu können.
In der anberaumten Sitzung sollten daher einerseits der Einstieg in das Förderprogramm nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie sowie die Abgabe der Absichtserklärung an die Deutsche Glasfaser GmbH beschlossen werden.
Im Rahmen des Förderverfahrens könnten sich sämtliche Netzbetreiber bewerben, d.h. die Stadt Heilsbronn wäre nicht an einen Netzbetreiber vorweg gebunden. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen des wettbewerblichen Verfahrens (s.o.).
Die Entscheidung zur Auswahl des Netzbetreibers fällt in den Aufgabenbereich des Stadtrates, d.h. die Verwaltung wird die notwendigen Vorarbeiten und Schritte veranlassen.
Allgemein
Die Errichtung eines gigabitfähigen Netzes bedeutet immense Tiefbauarbeiten. Die im Stadtgebiet vorhandenen Verteilerkästen sind bereits mit Glasfaserkabeln angebunden, jedoch führen nach diesen Verteilerkästen in der Regel Kupferleitungen zu den Hausanschlüssen. Für eine Versorgung mit Bandbreiten von 100 Mbit/s privat sowie 200 Mbit/s gewerblich werden Glasfaserleitungen bis an jeden Haushalt geführt. Es ist daher mit entsprechenden Leitungsarbeiten im gesamten Stadtgebiet und in annähernd sämtlichen Straßenzügen zu rechnen.
Die Stadt Heilsbronn würde auf die Nutzung von Leerrohren in Straßenzügen, die jüngst saniert wurden, bestehen.