UNESCO-Welterbe; Fortschreibung der Tentativliste im Bereich des Kulturerbes - offenes bayernweites Interessenbekundungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 22.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 4. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 22.07.2020 ö beschliessend 10

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Herr Paul Geißendörfer, Pfarrer in Rente, hat beiliegendes Schreiben vom 06.05.2020 u.a. an die Stadt Heilsbronn gerichtet.
Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege stellt sich die Lage wie folgt dar:
Sakralbauten wie Klöster haben kaum eine Chance, in die Welterbeliste aufgenommen zu werden, außer es wäre z.B. der Kölner Dom.
Aktuell sind Sakralbauten überrepräsentiert, es ist auf eine Ausgewogenheit (z.B. mit Sportbauten, Nachkriegsarchitektur etc.etc. zu achten), auch deshalb wäre es eigentlich unmöglich.
Auf Nachfrage zum Kloster Maulbronn wurde mitgeteilt, dass zum einen in den 80er und 90er Jahren die Chancen aufgenommen zu werden, ungleich höher waren. Zum anderen würde eine Vergleichsanalyse mit Maulbronn gefordert werden, in der dargestellt werden müsste, was Heilsbronn über Maulbronn hinaushebt.
Die Welterbeliste öffnet sich nur alle 10 Jahre.
Es wäre abzuwägen, ob sich der Aufwand lohnt (und wer die Antragsunterlagen erstellen kann)
Die Antragsfrist ist nicht verlängerbar !
Deutschland ist unter den 4 Nationen mit den meisten Welterbestätten (und darunter sind wie gesagt die sakralen Bauten überrepräsentiert).
Grundsatz: Für die gesamte Menschheit von außergewöhnlichem Wert !!
Es liegt dem Amt für Denkmalpflege ein Antrag für das Europäische Kulturerbe vor. Das Kloster Ebrach will eine Aktion mit der Metropolregion Nürnberg und ggf. umliegenden Klöstern anstoßen.
Wir werden hierzu noch schriftlich abgefragt.
Am Freitag, den 17.07.2020 wurde dieses Thema mit Hr. Pfarrer Schindler und Hr. Paul Geißendörfer besprochen.
Dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss

Die Stadt Heilsbronn hat mit seinem Kloster ein Kulturerbe von außergewöhnlichem Wert. Dieses Erbe soll künftig intensiver gepflegt werden. Eine Teilnahme am offenen bayernweiten Interessenbekundungsverfahren für die Tentativliste des UNESCO-Welterbes, neben der Anmeldung des Nürnberger Justizpalastes, wird für 2020/2021 jedoch nicht weiterverfolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.09.2020 10:42 Uhr