Bereits im Haupt- und Finanzausschuss vom 17.06.2020 sowie im Halbjahresbericht 2020 wurde bekannt gegeben, dass die noch immer anhaltende Corona-Pandemie auch beträchtliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2020 ff. haben wird.
Laut Aussage des Deutschen Städtetags vom 10.09.2020 müssen Städte und Gemeinden auch 2021 und 2022 mit deutlich weniger Steuereinnahmen rechnen als vor der Corona-Krise prognostiziert.
Im laufenden Jahr haben Bund und Länder die kommunalen Haushalte erfolgreich stabilisiert. Die Ergebnisse der Steuerschätzung (s. Anlage) zeigen aber deutlich, dass die finanziellen Probleme der Kommunen im nächsten Jahr noch dramatischer ausfallen, als bisher befürchtet wurde. Die Kommunen brauchen deshalb auch für das nächste und übernächste Jahr Hilfen von Bund und Ländern in Milliardenhöhe. Nur so können Städte und Gemeinden zu einer schnellen wirtschaftlichen Erholung beitragen. Die gerät in Gefahr, wenn die Kommunen viele Investitionen zusammenstreichen müssen.
Die Kommunen sind der wichtigste öffentliche Investor, zwei Drittel der öffentlichen Bauinvestitionen stammen von den Kommunen. Es hilft deshalb dem ganzen Land, die Investitionskraft der Kommunen zu stärken. Die Städte müssen mit voller Kraft weiter in Schulen, Kitas oder Verkehr investieren können.
Der Arbeitskreis Steuerschätzungen prognostiziert für die Städte und Gemeinden im Jahr 2020 Steuereinnahmen in Höhe von 103,5 Milliarden Euro und im Jahr 2021 dann 113 Milliarden Euro. Damit werden die kommunalen Steuereinnahmen 2020 um mehr als 14,2 Milliarden Euro unter den ursprünglichen Erwartungen vor Corona liegen. Für 2021 werden 8,9 Milliarden Euro weniger prognostiziert als ursprünglich angenommen. Damit fehlen den Kommunen noch weitere 2,4 Milliarden Euro im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung. Die Gewerbesteuer ist die wichtigste eigene Steuer der Städte. Ihr Gesamtaufkommen wird 2020 voraussichtlich bei 42,2 Milliarden Euro liegen und damit gegenüber dem vergangenen Jahr 2019 um 13,2 Milliarden Euro bzw. 23,8 Prozent einbrechen. 2019 belief sich die Gewerbesteuer auf 55,4 Milliarden Euro. Für das Jahr 2021 wird ein Anstieg der Gewerbesteuer um 17,9 Prozent auf 49,8 Milliarden Euro prognostiziert. Damit wird das Volumen der Gewerbesteuer 2021 voraussichtlich 6,6 Milliarden Euro niedriger ausfallen, als vor Corona erwartet. Erst im Jahr 2024 wird die Gewerbesteuer voraussichtlich wieder das Niveau des Jahres 2019 erreicht haben.
Nach Abwicklung des Heilsbronner Haushalts zu 3/4 und der außerplanmäßigen Steuerschätzung vom 8. bis 10. September können nun belegbarere Zahlen zur Haushaltsentwicklung 2020 abgegeben werden. Die auf aktuellen Daten beruhende Schätzung der Steuerausfälle für das Jahr 2020 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:
Addiert man zu den voraussichtlich prognostizierten Steuerausfällen i. H. v. rd. 370 T€ noch die entfallenden und nicht durch den Staat ersetzten Benutzungsgebühren (rd. 100 T€) und evtl. weitere noch unberücksichtigte Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben, entsteht der Stadt im Jahr 2020 ein Gesamtschaden i. H. v. rd. 450 bis 500 T€!!!
Durch Verzögerung von vielen Bauprojekten durch u. a. Corona konnten bisher von den veranschlagten Investitionen im Vermögenshaushalt der Stadt i. H. v. rd. 7,39 Mio. € (ohne HAR) bislang erst rd. 2,01 Mio. € abgewickelt werden.
Die Finanzierungslücken durch die o. g. Steuerausfälle im Haushaltsjahr 2020 können durch Minderausgaben im Vermögenshaushalt 2020 gedeckt werden. Aus diesem Grund sind keine weiteren haushaltsrechtlichen Maßnahmen (hauswirtschaftliche Sperre o. Nachtragshaushaltssatzung) für das Jahr 2020 nötig.
Zu bedenken ist aber, dass sich die Corona-Pandemie auch auf die Finanzen der Stadt in den Folgejahren (Finanzplanungsjahre) auswirken wird, s. obige Ausführungen des Deutschen Städtetags. Zur nächsten Haushaltsaufstellung müssen daher die prognostizierten Steuerausfälle berücksichtigt werden. Für Heilsbronn bedeutet dies, dass der finanzielle Spielraum weiter eingeschränkt wird und wir im Zuge der Investitionsplanungen im Winter 2020/2021 die bisherige Finanzplanung nochmals hinterfragen müssen.
Dient zur Kenntnis.