Neubau Kindertagesstätte; a) Bedarfsanerkennung b) Finanzierungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 28.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Heilsbronn 7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn 28.10.2020 ö 5

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

a) Bedarfsanerkennung
Der Ausschuss für Bildung hat in seiner Sitzung vom 01.07.2020 der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Planung für eine Kindertagesstätte auf dem vorgesehenen Grundstück Fl.Nr. 43/2, Gemarkung Weiterndorf vorzubereiten. Dabei sollte von einer mindestens 5-gruppigen Einrichtung ausgegangen werden.
Dem vorausgegangen sind langwierige und mehrfache Beratungen im Stadtrat u.a. wegen des Angebotes zur Errichtung einer Kindertagesstätte in Bürglein. Mit beiliegendem Schreiben des Evang.-Luth. Pfarramtes Bürglein, bei uns eingegangen am 21.10.2020, wurde das Angebot erneuert.
Für das für die Stadt Heilsbronn bei dem bestehenden, erheblichen Bedarf zwingend auszuschöpfende Sonderförderprogramm wurde am 07. Oktober bekannt, dass nun sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Zuwendungsgebers ausgestellt werden und bei der Mittelvergabe das „Windhundprinzip“ gelte. Eine Verzögerung bei der Antragstellung würde das erhebliche Risiko mit sich bringen, dass Chance auf die attraktive Möglichkeit der Sonderförderung vergeben werden würde, d.h., dass wir statt 90 % Förderung der förderfähigen Kosten nur rd. 57 % Förderung der förderfähigen Kosten bekommen würden.
Bei unserem Bedarf (8 Gruppen) würde die Regelförderung rund 1,3 Mio. € weniger an Zuschüssen für die Stadt Heilsbronn bedeuten.
Wir veranschlagten deshalb wie in der Stadtratssitzung am 16.09.2020 informiert wurde, zunächst zur Deckung des Bedarfes eine 8-gruppige KiTa. Dabei war geplant, in Abhängigkeit vom Bedarf an vier Krippengruppen entsprechend 4 Regelgruppen vorzusehen. In einem am Montag, den 19.10.2020 am Landratsamt Ansbach mit der Kindergartenaufsicht geführten Gespräch wurde deutlich, dass aus deren Sicht der Bedarf an Krippengruppen noch höher gesehen wird. Eine Verteilung auf 6 Krippen- und 2 Regelgruppen wurde aus deren Sicht zur Bedarfsdeckung vorgeschlagen.
Diese Verteilung kommt dem Bedarf sicher nahe, bringt aber den erheblichen Nachteil mit sich, dass sehr viele Krippenkinder in dieser Kindertagesstätte nicht die Regelgruppe besuchen können und es zu einer Trennung von Geschwisterkindern und zu einer hohen Nachfrage in anderen Kindertagesstätten nach Regelgruppen kommen würde. Deshalb war aus unserer Sicht ein Kompromiss 4 Krippengruppen, drei Regelgruppen und eine altersgemischte Gruppe vorzusehen, was aber letztlich von der Kindergartenaufsicht keine verbindliche Zusage erhielt.
Deshalb gehen wir nun bei der Planung, der Bedarfsfeststellung und beim Finanzierungsplan von 5 Krippen- und 3 Regelgruppen aus, womit auch die Kindergartenaufsicht einverstanden wäre.
Die Zahl der Inklusionsplätze ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vormerkung noch nicht final entschieden. Es werden zwischen 5 und 11 Plätze empfohlen.
b) Finanzierungsplan
Die Gesamtkosten zum Bau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte betragen voraussichtlich 4.477.135,38 €.
Beim Neubau von 60 Krippenplätzen und 75 Kindergartenplätzen ergibt sich im Summenraumprogramm eine förderbare Hauptnutzfläche von 822 m². Bei Schaffung von Inklusionsplätzen werden diese mit dem Faktor 3 multipliziert gefördert. Damit steigt die förderbare maximale Hauptnutzfläche. Diese multipliziert mit dem Kostenrichtwert i. H. v. 4.888 € multipliziert mit der Förderquote von 90 % ergibt die Zuweisung nach dem Sonderförderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung. Nach der FAZR müssen aber dabei 10 % der zuweisungsfähigen Gesamtkosten als Eigenmittel der Stadt aufgebracht werden. Damit ergibt sich folgender Finanzierungsplan mit möglichen Alternativen:

Beschluss 1

Zu a)
Die Stadt Heilsbronn stellt für die neu errichtete Kindertagesstätte folgenden Bedarf fest:
5 Krippengruppen
3 Regelgruppen
6 Inklusionsplätze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Beschluss 2

Zu b)
Dem o. g. Finanzierungsplan mit 6-7 Inklusionsplätzen wird zugestimmt. Die Eigenmittel der Stadt Heilsbronn werden erbracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Datenstand vom 16.12.2020 11:48 Uhr