Bauanträge;
Information über die von der Verwaltung bearbeiteten Bauanträge
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates Heilsbronn, 28.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Mit E-Mail vom 31.03.2020 wurden die Stadtratsmitglieder darüber informiert, dass aufgrund der andauernden Ausgangsbeschränkungen Gremiumssitzungen nur soweit erforderlich und nur im unbedingt notwendigen Umfang einberufen werden.
Weiter wurde mitgeteilt, dass die Verwaltung für eingehende Bauanträge gem. § 14 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. c der Geschäftsordnung für den Stadtrat Heilsbronn der Gebäudeklassen 1-3 das gemeindliche Einvernehmen auf Verwaltungsebene erteilen bzw. versagen wird. Die Einberufung gesonderter Gremiumssitzungen ist damit weitestgehend entbehrlich.
Um die Stadtratsmitglieder gleichwohl weiterhin über die eingehenden Bauanträge zu informieren, werden die verwaltungsseits bearbeiteten Bauanträge über das Ratsinformationssystem bereitgestellt. Eine Vormerkung in gewohntem Umfang wird nicht erstellt, stattdessen wird das Vorhaben sowie die Prüfung stichpunktartig dargestellt sowie abschließend mitgeteilt, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt oder versagt wurde. Eine erste Bereitstellung ist am 30.04 beabsichtigt.
Für Fragen zu einzelnen Bauanträgen steht das Sachgebiet Planen und Bauen jederzeit zur Verfügung.
Da derzeit nicht durch Sitzungen die gewohnte Transparenz gewährleistet werden kann, weist die Verwaltung darauf hin, dass ein Bauantrag eines Stadtratsmitglieds für die Errichtung eines 6- Familienhauses eingereicht wurde. Die Stadtverwaltung beabsichtigt nach eingehender Prüfung, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, da keine bauplanungsrechtlichen Gründe entgegenstehen. Die entsprechenden Bauantragsunterlagen können ebenfalls im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 16.12.2020 11:48 Uhr