Kommunale Förderung von Sportvereinen im Jahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 17.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 17.06.2020 ö 6.2

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Die Stadt Heilsbronn bezuschusst ihre Sportvereine jährlich im Rahmen ihrer Richtlinie Nr. 2 über die sogenannten Vereinspauschalen (Übungsleiterzuschüsse). Dabei bewilligt die Stadt den Vereinen nach Vorlage des Bescheides über die pauschale Sportbetriebsförderung den staatlichen Zuschuss mit 50 %. Dieser errechnet sich durch die Mitgliedereinheiten multipliziert mit der staatlichen Fördereinheit. Im Jahr 2019 betrug die Fördereinheit 0,29 €.

Während der Corona-Krise wird diese Vereinspauschale auf Vorschlag von Innen- und Sportminister Joachim Herrmann auf 40 Millionen Euro verdoppelt.

Die Fördereinheit würde dann 0,58 € betragen. Multipliziert mit den Mitgliedereinheiten aller berechtigten Sportvereine von 86.106 beträgt der staatliche Zuschuss rd. 50.000 €.

Durch diese Verdopplung werden der Stadt voraussichtlich Mehrkosten i. H. v. rd. 12.500 € entstehen, die direkt an die berechtigten Sportvereine fließen.

Dient zur Kenntnis.

Datenstand vom 21.09.2020 10:38 Uhr