Kommunale Förderung von Sportvereinen im Jahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 17.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Die Stadt Heilsbronn bezuschusst ihre Sportvereine jährlich im Rahmen ihrer Richtlinie Nr. 2 über die sogenannten Vereinspauschalen (Übungsleiterzuschüsse). Dabei bewilligt die Stadt den Vereinen nach Vorlage des Bescheides über die pauschale Sportbetriebsförderung den staatlichen Zuschuss mit 50 %. Dieser errechnet sich durch die Mitgliedereinheiten multipliziert mit der staatlichen Fördereinheit. Im Jahr 2019 betrug die Fördereinheit 0,29 €.
Während der Corona-Krise wird diese Vereinspauschale auf Vorschlag von Innen- und Sportminister Joachim Herrmann auf 40 Millionen Euro verdoppelt.
Die Fördereinheit würde dann 0,58 € betragen. Multipliziert mit den Mitgliedereinheiten aller berechtigten Sportvereine von 86.106 beträgt der staatliche Zuschuss rd. 50.000 €.
Durch diese Verdopplung werden der Stadt voraussichtlich Mehrkosten i. H. v. rd. 12.500 € entstehen, die direkt an die berechtigten Sportvereine fließen.
Dient zur Kenntnis.
Datenstand vom 21.09.2020 10:38 Uhr