Bauvoranfrage, Bau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, FlNr. 11 Gemarkung Betzendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 22.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 11 Gemarkung Betzendorf. Mit dem Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob dieses Wohnhaus mit Doppelgarage mit zwei Vollgeschossen in Umfang und angegebener Lage genehmigungsfähig ist.
Seitens der Verwaltung wird folgendes bemerkt.
Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplangebiets und ist daher nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist diesen Bereich als Mischgebiet aus.
Die Versorgung soll über das an die Straße angrenzende Grundstück (Flur Nr. 19 Gemarkung Betzendorf) erfolgen. Die Erschließung ist demnach gesichert. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass bei einer ggf. späteren Bauausführung, die erforderlichen Grunddienstbarkeiten einschließlich Wegerecht mittels Grundbucheintrag zu sichern wäre.
Die erforderlichen Stellplätze sind durch die geplante Doppelgarage nachgewiesen.
Auf eine Nachbarbeteiligung bei Vorbescheid soll gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO verzichtet werden.
Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf der Flurnummer 11 Gemarkung Betzendorf wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.11.2021 14:46 Uhr