Freistellungsverfahren Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf FlNr. 777/6, Gemarkung Weißenbronn
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Klimaausschuss, 07.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:
Der Antragsteller plant den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 777/6 Gemarkung Weißenbronn im Freistellungsverfahren.
Seitens der Verwaltung wird Folgendes bemerkt:
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans B3 „Am Lehrfeld“.
Auf das Fehlen der gemäß Bebauungsplan vorgeschriebenen Zisterne wurde hingewiesen. Eine angepasste Planunterlage wurde mittlerweile in dreifacher Form nachgereicht.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann daher im Genehmigungsfreistellungsverfahren ausgeführt werden.
Die Nachbarunterschriften sind im Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht erforderlich.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden nachgewiesen. Bauplanungsrechtliche Versagensgründe sind nicht ersichtlich. Es besteht kein Anlass, ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchführen zu lassen.
Beschluss
Der Bau-, Umwelt und Klimaausschuss verzichtet auf die Durchführung eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens. Der geplante Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flurnummer 777/6 Gemarkung Weißenbronn kann im Freistellungsverfahren erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.11.2020 15:06 Uhr