Ersatzbeschaffung für das Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 der Feuerwehr Heilsbronn; Beschluss über die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 12.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.06.2020 wurde darüber informiert, dass für das Feuerwehrfahrzeug LF 16/12 (Baujahr 1999) der Feuerwehr Heilsbronn eine Ersatzbeschaffung notwendig wird, da das Fahrzeug erhebliche Rostschäden aufweist bzw. Instandhaltungen notwendig werden, die eine Reparatur unwirtschaftlich machen (Kosten in Höhe von etwa 50.000 €).
Für die Ersatzbeschaffung wurden in die Investitionsplanung 2021 ff. insgesamt 400.000 € aufgenommen.
Offen gelassen wurde, ob als Ersatz ein Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) oder ein Löschgruppenfahrzeug (LF) beschafft werden soll. Die Beschaffung eines HLF wäre deutlich günstiger möglich. Die Abstimmung mit der Feuerwehrführung des Landkreises Ansbach (Kreisbrandrat) ergab, dass die Beschaffung eines weiteren HLF für den Standort Heilsbronn nicht förderfähig wäre. Als Ersatz wäre daher nur die Beschaffung eines LF (Typ LF 20) einsatztaktisch sinnvoll und würde unterstützt werden. Die fachliche Einschätzung der Feuerwehrführung ist insbesondere für den Einsatz des Fahrzeuges bedeutsam, jedoch auch für die Förderfähigkeit.
Für ein LF 20 könnte ein Teil der vorhandenen Beladung des LF 16/12 übernommen werden, sodass insoweit Einsparungen möglich werden. Gesamtkosten von ca. 440.000 € werden allerdings angenommen.
Die Förderung des Fahrzeuges beträgt 105.000 € (Festbetragsförderung).
Die Stadtverwaltung wurde am 29.07.2020 durch den Markt Bechhofen kontaktiert, da auch dort die Anschaffung eines neuen LF 20 beabsichtigt wird. Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung bauartgleicher Fahrzeuge besteht die Möglichkeit, zusätzlich Fördermittel in Höhe von 10 % des Förderfestbetrages zu erhalten (Ziff. 5.1 FwZR). Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Fahrzeuge hinsichtlich zahlreicher Kriterien bauartgleich sind (z.B. Motorisierung, Fahrzeugtyp, Antriebsart, etc.).
Aus Sicht der Verwaltung wäre eine gemeinsame Beschaffung mit dem Markt Bechhofen sehr zu begrüßen, um eine höhere Förderung erhalten zu können. Nachdem die Fahrzeuge bauartgleich sein müssen, bedeutet dies eine strenge Abstimmung mit dem Markt Bechhofen und der dort beteiligten Feuerwehr. Es werden beiderseits gewisse Zugeständnisse gemacht werden müssen.
Die Verwaltung wird geeignete Fachbüros zur Betreuung des Vergabeverfahrens abfragen und um Angebote bitten. Für die Beschaffung des TLF 4000, das derzeit gebaut und vermutlich bald übergeben wird, sind Ingenieurleistungen in Höhe von etwa 4.000 € entstanden.

Beschluss

Als Ersatz für das LF 16/12 am Standort Heilsbronn wird ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 mit Seilwinde beschafft. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Veranlassungen zu treffen.
Die Beschaffung des Löschgruppenfahrzeuges soll möglichst in gemeinsamer Beschaffung nach Ziff. 5.1 FwZR erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2021 08:23 Uhr