Erlass einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen anlässlich von Märkten oder ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss), 12.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Ferienausschuss) 12.08.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt/Begründung/Rechtslage:

Bezugnehmend auf den vorherigen Tagesordnungspunt „Durchführung/Absage des Kirchweihmarktes“, kann eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen nur anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen beschlossen werden. Sollte der Kirchweihmarkt aufgrund des Beschlusses des TOP 5 nicht stattfinden, kann auch keine Sonntagsöffnung beschlossen werden.
Ansonsten wird seitens der Verwaltung ür das Jahr 2020 gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) die nachgenannte Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen empfohlen:
Der Rechtsverordnungs-Entwurf vom 01.07.2020 wurde dem Stadtratsgremium vorgelegt.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden folgende Behörden und Institutionen beteiligt:
  • Landratsamt Ansbach, SG 32
  • Handelsverband Bayern – Der Einzelhandel e.V.
  • Industrie- und Handelskammer Nürnberg
  • Handwerkskammer Mittelfranken
  • Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft, Bezirk Mittelfranken
  • Deutscher Gewerkschaftsbund, Region Mittelfranken
  • Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
  • Evang.-Luth. Pfarramt Heilsbronn
  • Kath. Pfarramt Heilsbronn
Von folgenden Behörden und Institutionen werden keine Bedenken und Einwendungen erhoben:
  • Handelsverband Bayern e.V.
  • Handwerkskammer für Mittelfranken
  • Verein der Heilsbronner Gewerbetreibenden e.V.
  • Kath. Pfarramt
  • Evang.-Luth. Pfarramt
Die übrigen Beteiligten haben sich nicht geäußert. Auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der in den Vorjahren die Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte an Sonntagen grundsätzlich ablehnte, ist keine Stellungnahme eingegangen.

Beschluss

Dem vorliegenden Entwurf vom 01.07.2020 einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in der Stadt Heilsbronn für das Jahr 2020 wird aufgrund des abgesagten Kirchweihmarktes und der anhaltenden Infektionslage nicht zugestimmt.
Dieser Verordnungs-Entwurf, welcher der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2021 08:23 Uhr